Aufgrund der Corona-Fallzahlen gilt für Besuche in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Freising die 3-G-Regel. Zusätzlich zum 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet) ist ein Ausweis bereitzuhalten. Ein Test vor Ort ist nicht möglich. Um Kontakte unter Wartenden zu vermeiden, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Außerdem kann telefonische Beratung, der E-Mail-Verkehr sowie das Onlineangebot (www.freising.de) genutzt werden.
Freisinger Rathaus:Stadt verlangt 3-G-Nachweis
© SZ vom 02.12.2021 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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