Freisinger klagen über VerkehrsbelastungTempolimits oft nicht möglich

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Die Wünsche nach Geschwindigkeitsbegrenzungen werden lauter - der Stadt sind die Hände gebunden

Von Kerstin Vogel, Freising

Die Stadt erstickt im Verkehr - und wie sehr manch einer darunter leidet, haben zuletzt die Bürgerversammlungen in Lerchenfeld und Hohenbachern gezeigt. Nachdrücklich wurde dort eine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 gefordert, die Stadt soll Ampeln und Querungshilfen bauen, für den Schutz von Kindern und Radlern sorgen und Lastwagen aussperren. Doch so einfach ist das nicht, wie ein Blick in die Straßenverkehrsordnung (StVO) zeigt.

Vor allem die Anwohner der stark belastete Karlwirtskreuzung hoffen auf weniger Verkehr.
Vor allem die Anwohner der stark belastete Karlwirtskreuzung hoffen auf weniger Verkehr. (Foto: Marco Einfeldt)

Dabei wäre es eigentlich sogar leicht, sagt Stefan Klopfer, der das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt leitet. Denn würde sich jeder Freisinger und jede Freisingerin immer an Paragraf 1 der StVO halten, dürfte auf den Straßen der Stadt nie etwas passieren und der Verkehr dürfte auch niemanden stören. Wörtlich ist dort zu lesen: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Eigentlich bräuchte man also gar keine Schilder, folgert Klopfer, wohl wissend, dass das nur ein frommer Wunsch sein kann. Und weil andere das auch wissen, gibt es in der Straßenverkehrsordnung weitere 48 Paragrafen, die den ersten verdeutlichen und unter anderem bundesweit einheitlich festlegen, dass innerorts nicht schneller als 50 gefahren werden darf, wie Klopfer erläutert. Will man diese generelle Bestimmung einschränken, wird man in Paragraf 45 fündig, dem zufolge die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken darf.

Schutz vor Lärm und Abgasen

Ein solcher Grund ist beispielsweise der "Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen", wie Klopfer bestätigt. Es sei daher kein Problem, etwa in einem reinen Wohnviertel in Lerchenfeld eine Tempo-30-Zone einzurichten. Dort müsse dann allerdings zwingend "rechts vor links" gelten. Ausgeschlossen würden in der StVO von so einem Tempolimit jedoch sogenannte Straßen des überörtlichen Verkehrs, also Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie "weitere Vorfahrtsstraßen".

In Hohenbachern gilt in Fahrtrichtung Freising Tempo 30, in der entgegengesetzten Richtung nicht. Die Bürger wundert es, rechtlich gesehen ist das so richtig.
In Hohenbachern gilt in Fahrtrichtung Freising Tempo 30, in der entgegengesetzten Richtung nicht. Die Bürger wundert es, rechtlich gesehen ist das so richtig. (Foto: Marco Einfeldt)

Genau deshalb könne die Stadt, anders als von den Anwohnern gewünscht, zum Beispiel die Ismaninger Straße nicht einfach mit einem Tempo-30-Schild versehen - und auch bei der Erdinger Straße sei das nicht so ohne Weiteres möglich: Beide Straßen seien "Hauptverkehrsachsen, die einem bestimmten Zweck dienen", so Klopfer. Die Regierung von Oberbayern habe das versuchsweise angeordnete nächtliche Tempolimit auf der Erdinger Straße sogar schon beanstandet, berichtet er. Das sei auch der Grund, warum man die Einhaltung hier nicht überwachen und Verstöße nicht ahnden könne, was von den Anwohnern ebenfalls gefordert werde. Denn eine rechtlich möglicherweise unzulässige Anordnung könnte vom Verwaltungsgericht geprüft und aufgehoben werden - Verwarnungen, Bußgelder und eventuelle Fahrverbote wären ebenfalls aufzuheben.

Außer in Wohngebieten könne Tempo 30 auch 300 Meter vor Kindergärten, Schulen, Kindertagesstätten, Altenheimen oder Krankenhäusern eingerichtet werden, zählt Klopfer auf. Auch hier schränke die Straßenverkehrsordnung jedoch ein: Es müssten tatsächlich Fußgänger vor der jeweiligen Einrichtung die Straße queren - so wie es etwa vor dem Altenheim an der Erdinger Straße der Fall sei.

Eine dritte Möglichkeit für die Anordnung von Tempo 30 sei schließlich eine mögliche "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung". Ob das in einzelnen Fällen gegeben ist - Anwohner behaupten das für die Ismaninger Straße - müsse bei einer Verkehrsschau durch die Unfallkommission objektiv geprüft werden. Das "gravierende Dilemma" dabei ist laut Klopfer, dass Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Straßenbauamt nicht nur eine "Gefährdungslage" erkennen müssen. Es müsse auch festgestellt werden, dass der mögliche Unfall an dieser Stelle bei Tempo 30 nicht passieren würde. In der Bürgerversammlung in Hohenbachern hatten sich einige Bürger bei ihrer Forderung nach weiteren Tempo 30-Zonen unter anderem auf angeblich gefährliche Hofeinfahrten berufen. Die allerdings gibt es laut Klopfer dort nicht. Es gebe in Richtung Freising nur eine schlecht einsehbare Kreuzung, an der rechts vor links gelte. Vor dieser dürfe aber jetzt schon nicht schneller als 30 gefahren werden.

Beim Vorbeifahren an Bussen gilt Schrittgeschwindigkeit

Gar nicht verstehen kann der Leiter des Ordnungsamtes die Forderungen von Anliegern nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 an den Bushaltestellen an der Ismaninger Straße in Freising, denn: "An einem haltenden Bus darf ein Autofahrer ohnehin nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Da wäre 30 schon viel zu schnell." Der ebenfalls kritisierte Schutzstreifen für Radfahrer an der Ismaninger Straße hat sich nach Einschätzung von Klopfer durchaus bewährt - und bei Geschwindigkeitsmessungen auf der Ismaninger Straße waren gerade einmal 0,7 bis ein Prozent der Autofahrer zu schnell: "Das ist eigentlich gar nichts."

Was das von den Bürgern ebenfalls immer wieder geforderte Durchfahrtverbot für Lastwagen angeht, kann Klopfer den Freisingern ebenfalls kaum Hoffnungen machen. Zwar könnte man bestimmte Verkehrsarten vom öffentlichen Verkehr ausschließen, räumt er ein - "aber nur, wenn kein Bedarf da ist". In dem Moment, wo es Ziel- und Quellverkehr gebe, wie etwa ins Lerchenfelder Gewerbegebiet, könne man die Durchfahrt nicht mehr verbieten - sagt Klopfer. Dass Freising tatsächlich unter "Maut-Ausweichverkehr" leidet, kann er sich nicht vorstellen. "Wenn man in Allershausen runter- und in Freising-Ost wieder rauffährt auf die Autobahn, dann spart man sich irgendwas zwischen 4,26 und 7,30 Euro", rechnet er vor: "Das ist viel zu wenig, das ordnet keiner an."

Und wenn es Stau auf der Autobahn gibt, sei man ebenfalls machtlos, weil man niemandem verbieten könne, diesen zu umfahren, so Klopfers Resümee: "Wenn es den Südostring gäbe, könnte man eine Alternativroute rund um Lerchenfeld vorgeben, dann wäre die Frage aber: Wer soll das kontrollieren?" Für die Lastwagen brauche es ein Verkehrskonzept mit konkreten Ausweichrouten, ist Klopfer überzeugt. Westtangente und Nordostumfahrung könnten etwas bringen, denkt er: Keinesfalls aber könne der Oberbürgermeister so etwas einfach anordnen, wie es von den Bürgern oft gefordert werde. Denn sei ein Beschluss zu einer neuen Verkehrsregelung rechtswidrig, müsste das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung das beim Oberbürgermeister beanstanden.

© SZ vom 22.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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