Süddeutsche Zeitung

Freisinger Gesundheitsamt:Erst mal abwarten

Noch ist die Masern-Impfpflicht in den Schulen und Kindergärten im Landkreis kein großes Thema

Im Juli wurde das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) initiierte neue Masernschutzgesetz im Kabinett beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass Kinder von 2020 an vor Eintritt in Schule oder Kindergarten die zwei Impfungen gegen Masern vorweisen müssen. Die Regelung soll ebenso für Personen gelten, die in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen tätig sind, solange diese nach 1970 geboren wurden. Wie ist die Meinung in Freising zu diesem neuen Gesetzesentwurf?

"Ob und wann dieser Gesetzesentwurf, vollumfänglich oder in Teilen, auch durch die Abgeordneten des Bundestages und den Bundesrat verabschiedet wird, bleibt abzuwarten", sagt dazu Christine Setzepfandt, Vertreterin von Gesundheitsamtsleiter Lorenz Weigl. Die Anhörung sei wohl für den 23. Oktober geplant. Im Freisinger Gesundheitsamt habe es von Bürgern oder von Kindergärten und Schulen des Landkreises zu diesem Thema noch keine Rückfragen gegeben, so Setzepfandt. "Offensichtlich wartet man die endgültigen politischen Entscheidungen ab".

Auch Elisabeth Gaßner, Leiterin der Grundschule Vötting, erzählt, dass die vorgesehene Impfpflicht in ihrer Schule noch kein Thema gewesen sei. Sie erklärt, dass mit ansteckenden Krankheiten bei den Schülern sehr sorgsam umgegangen werde. "Bei Erkrankungen wie Scharlach, Darminfektionen, oder auch bei Läusen melden wir uns sofort beim Gesundheitsamt", sagt Gaßner. "Auch die Eltern werden in solchen Fällen schnell informiert". An einen Masernfall kann sich die Schulleiterin allerdings nicht erinnern.

Elisabeth Gaßner vermutet, dass die Impfpflicht zur Zeit besonders bei Eltern ein Thema sei, das viel diskutiert werde, da es dazu viele unterschiedliche Meinungen gebe. Rückfragen oder Beschwerden habe es in der Schule dazu noch nicht gegeben. Auch Ulrike Hinz-Buchwald, Leiterin der Integrativen Kindertagesstätte am Veitshof erklärt, dass das Masernschutzgesetz bei ihnen im Kindergarten noch kein Thema gewesen sei.

Auf die Frage, ob die Impfpflicht in öffentlichen Einrichtungen große organisatorische Veränderungen bedeuten würde, antwortet Christine Setzepfandt vom Gesundheitsamt, dass das Gesetz für das Personal in Kindergärten und Schulen sicherlich mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden wäre.

Laut den Daten des Gesundheitsamtes gab es in den Jahren 2016, 2017 und 2018 keine Masernfälle in Freising. Davor, im Jahr 2015, habe es zwei nachweisliche Erkrankungen gegeben und erst im Sommer diesen Jahres seien wieder zwei Erkrankungen gemeldet worden. Sie hätten allerdings Personen betroffen, die nur zu Besuch im Landkreis Freising gewesen seien.

Die Impfrate für mindestens zwei Masernimpfungen lag bei den Grundschülern in Freising im Jahr 2016/2017 mit 92,2 Prozent genau im bayerischen Gesamtdurchschnitt. Dies würden die Zahlen im Gesundheitsreport Bayern vom Februar 2018 zeigen, so Christine Setzepfandt.

Die Impfunterlagen der sechsten Klassen im Landkreis Freising würden eine Quote von 93,42 Prozent im Jahr 2018 und eine Quote von 93,39 Prozent im Jahr 2019 aufweisen.

Karola Börzsönyi, Kinderärztin in Freising, spricht das Thema der Folgeerkrankungen an, die durch Masern entstehen können. "Ich hatte zwei Masernfälle in den vergangenen drei Jahren", sagt die Ärztin und erzählt, dass beide Male eine intensive medizinische Behandlung notwendig gewesen sei, da eine Masernenzephalitis gefolgt sei, eine Gehirnhautentzündung. Karola Börzsönyi erklärt, dass das Ziel der Impfung vor allem auch sei, bestimmte Gruppen vor der Ansteckung zu schützen beispielsweise Schwangere, Säuglinge und Allergiker. Diese können aus medizinischen Gründen nicht gegen Masern geimpft werden.

Christine Setzepfandt vom Freisinger Gesundheitsamt verweist außerdem auf die hohe Ansteckungsgefahr. Sie sagt, Masern seien keine harmlose Kinderkrankheit sei und könnten schwerwiegende Folgen haben.

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SZ vom 11.09.2019 / rowe
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