Freisinger Jäger gibt Tipps:Sofort die Polizei anrufen

Lesezeit: 3 min

Die Abläufe nach einem Wildunfall sind streng geregelt. Wer den zuständigen Jäger kennt, kann ihn selbst benachrichtigen. Dieser kümmert sich dann um das getötete oder verletzte Tier

Von Nadja Tausche, Landkreis

Lustig war es die letzten Tage. Erst hat man über einen Taxifahrer gelacht, der einen "großen Hamster mit sehr großen Zähnen" angefahren hatte und damit laut Polizei ein Wildschwein meinte. Dann rätselte man, wie wenig die Polizei über Tiernamen zu wissen schien, als nämlich der Taxler ein Beweisfoto lieferte - von einem Biber. Wer tatsächlich ein wildes Tier anfährt, dem ist meist aber nicht zum Lachen zu Mute, und das kann gerade im aufkommenden Herbst schnell passieren. Die Abläufe sind dabei streng geregelt.

Wer ein Tier anfährt, sollte sofort die Polizei anrufen. "Die benachrichtigt dann den zuständigen Jäger", erklärt der Vorsitzende des Jagdschutz- und Jägervereins für Freising und Region, Walter Bott. Wer selbst wisse, welcher Jäger in der Region zuständig ist, könne ihn direkt anrufen. Der Jäger macht sich dann auf den Weg - auch mitten in der Nacht: "Das Tier liegt dann vielleicht irgendwo und leidet", sagt Bott. Er rät Autofahrern, derweil selbst vor Ort zu bleiben oder die Unfallstelle deutlich zu markieren, der Jäger suche sonst auf dunklen Landstraßen ohne Anhaltspunkte oft lange nach dem Ort, wo das Ganze passiert ist.

Ist das angefahrene Tier tot, sammelt es der zuständige Jäger ein. Bott selbst hat dafür eine Wanne im Kofferraum, erzählt er. Dann kommt das Tier entweder zur Tierkörperverwertung oder wird im Wald vergraben. Welche Option er wählt, sei dem Jäger selbst überlassen: "Der hat vor dem Jagdschein eine umfangreiche Ausbildung bekommen", der könne das also, sagt der Vereinsvorsitzende. Ist das Tier verletzt, wird es schwieriger. Denn oft sei es nicht mehr an der Unfallstelle, sei weggelaufen, dann helfe ein Hund dem Jäger bei der Suche. Ist das Tier gefunden, wird es meist erschossen. Es zum Tierarzt zu bringen, ist Bott zufolge meist keine Option: "Das ist ein Wildtier, das bekommt Panik, wenn es einen Menschen sieht."

Wildunfälle sind durchaus keine Seltenheit. 913 Mal hat im Landkreis Freising im ersten Halbjahr 2019 ein Autofahrer ein wildes Tier angefahren, im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizei Oberbayern Nord gab es in dem Zeitraum 5830 Wildunfälle.

Schilder weisen auf Gefahr hin

Damit es gar nicht erst zu einem solchen Unfall kommt, können Autofahrer eigentlich nur eines tun: Auf die Schilder am Fahrbahnrand achten und dementsprechend langsam fahren. "Gefährdete Straßen sind normalerweise entsprechend gekennzeichnet", sagt Hans-Peter Kammerer, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Oberbayern Nord. Läuft ein Tier vor einem auf der Straße, rät Kammerer zu einer Vollbremsung. "Bei kleinen Tieren sollte man kein gewagtes Ausweichmanöver riskieren", sagt er: Das mache man zwar oft intuitiv, aber wer unvermittelt auf die Gegenfahrbahn gerate, provoziere Schlimmeres. Ist das Tier einmal angefahren, hat Kammerer vor allem einen Tipp: Die Stelle absichern. Und ein Foto machen, sowohl vom Autoschaden als auch vom Tier, für die Versicherung. Ist das Tier verletzt, lässt man es Kammerer zufolge am besten in Ruhe, bis Polizei oder Jäger an der Unfallstelle eingetroffen sind.

Bei kleineren, toten Tieren könne man durchaus auch selbst aktiv werden, also etwa einen toten Hasen an den Straßenrand ziehen - mit Handschuhen, wegen der Hygiene.

Ob die Polizei dann aber überhaupt zur Unfallstelle fährt, entscheiden die Beamten dem Polizeisprecher zufolge selbst. Wenn es nur um einen Blechschaden gehe oder keine Streife verfügbar sei, könne man auch vereinbaren, dass der Autofahrer zur Dienststelle kommt. So war es auch bei dem Tier, das der Taxifahrer in der Nacht auf Montag zwischen Attaching und Schwaigermoos angefahren hatte. Der Schaden sei in der Polizeiinspektion dokumentiert worden, nicht vor Ort, sagt Kammerer.

Das Tier ist derweil immer noch nicht gefunden, so berichtet es der Sprecher - obwohl ein Jagdbeauftragter mitsamt Hund nach ihm gesucht habe. Was es letztendlich für ein Tier war, ist aus rein praktischen Gründen im Endeffekt egal: Ein Wildunfall war es auf jeden Fall, und polizeilich angezeigt sei der Fall auch worden, so Kammerer. Das sei alles, was für die Versicherung zähle.

© SZ vom 14.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: