Tobias Heidingsfelder und seine Frau Nicole haben einen Traum: Sie wollen ihren kleinen landwirtschaftlichen Betrieb, den sie bisher im Nebenerwerb geführt haben, zur Haupteinnahmequelle ihrer vierköpfigen Familie machen. Sie wissen auch wie: durch die Direktvermarktung ihres Schweinefleisches. Dafür hat das Paar rund 50 000 Euro in drei Verkaufsautomaten investiert, hinzu kommen die Renovierungsarbeiten für den Schweinestall in Viehbach bei Fahrenzhausen, den sie 2019 wieder eröffnet haben. Der Stall gehörte ursprünglich einem Onkel, der ihn bis 2001 nutzte, danach stand er 18 Jahre lang leer.
Doch zwei Nachbarn fühlen sich durch den Gestank und die Fliegen belästigt. Sie wandten sich mehrmals an das Landratsamt – und bekamen Recht: Die Nutzung des Stalls wurde 2023 von der Behörde untersagt, unter anderem mit der Begründung, dass sich die baurechtliche Situation in der Umgebung geändert habe und dass der Abstand von 30 Meter zu den nächsten Wohnhäusern viel zu gering sei.
Tobias Heidingsfelder wehrte sich juristisch dagegen, doch das Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab. Er wiederum legte Beschwerde ein, der Verwaltungsgerichtshof wies diese zurück. Schließlich kam die Verordnung: Bis zum 17. Februar muss der Bauer seinen Stall mit aktuell 27 Schweinen leeren, sonst droht ein Zwangsgeld.
Doch wie kam es dazu? Das Landratsamt sagt auf Anfrage, dass Tobias Heidingsfelder bereits im Sommer 2020 auf die illegale Nutzungsaufnahme des Stalls hingewiesen worden sei. Auch erklärt die Behörde, dass „die Genehmigung (des Stalls, Anm.d.Red.) nach circa 20-jähriger Nichtnutzung längst erloschen“ sei. Der Bauer sieht das anders: Bereits 1961 sei der Stall gebaut und genehmigt worden, aber damals gehörte Fahrenzhausen zum Landkreis Dachau und die Genehmigung sei offenbar in den Archiven der Ämter verloren gegangen.
Außerdem habe er 2020 auf Verlangen des Landratsamtes weitere Unterlagen nachgereicht und dann zwei Jahre lang keine Rückmeldung bekommen. „Trotz Nachfrage“, fügt er hinzu. Die Tiere hat er beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angezeigt, wie das Amt bestätigt.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Lüftungsanlage. Das Landratsamt sagt, es habe den Landwirt bereits 2020 aufgefordert, eine Anlage zu installieren, als Voraussetzung für eine Genehmigung. Der Landwirt erwidert, die Aufforderung sei viel später gekommen. Jedenfalls hat er bis heute keine Lüftungsanlage eingebaut: Erstens, weil es gegen die Fliegen sowieso nicht helfen würde – und die Fliegen seien Teil des Problems, sagt er. Zweitens, weil eine Anlage seinen Angaben zufolge 50 000 Euro gekostet hätte. Und inzwischen hatte er ohnehin entschieden, auch wegen des Konflikts mit den Nachbarn, den alten Stall zu schließen und einen neuen zu bauen.
Eine Investition im Millionenbereich für Wohnhaus, Hofladen und landwirtschaftliche Nebengebäude
Und genau hier beginnt der zweite Teil der Geschichte. Die Heidingsfelders möchten gerne einen Aussiedlerhof komplett neu bauen – und zwar auf einem eigenen Grundstück einige Kilometer vom Dorf entfernt. Nachbarn gibt es da nicht, und das würde ihnen auch die Möglichkeit geben, den Betrieb zu vergrößern und ihre bisherigen Teilzeitjobs – er bei einem Hausmeister-Dienst, sie im Kindergarten – zu reduzieren oder zu kündigen.
Laut dem Landratsamt ist der Bauantrag für den Aussiedlerhof im Juli 2024 eingegangen. Das Problem: Eine Genehmigung gibt es bis heute nicht und es wird sie nach Mitteilung der Behörde in absehbarer Zeit auch nicht geben. Zumindest nicht bei „den vorliegenden Unterlagen“.
Das Landratsamt hat nämlich Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Projektes: Es handele sich um eine Investition im Millionenbereich für Wohnhaus, Hofladen und landwirtschaftliche Nebengebäude. Die Behörde sieht die Gefahr, dass das gesetzliche Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs „durch einen nicht überlebensfähigen landwirtschaftlichen Betrieb“ verletzt wird.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das als landwirtschaftliche Fachbehörde hinzugezogen wurde, teilt mit: „Wir haben Verständnis für die Bedeutung des Vorhabens für Herrn Heidingsfelder und seine Familie und erkennen die Bedeutung für die landwirtschaftliche Entwicklung und die regionale Wirtschaft an. Unser grundsätzlich positives Votum stellt jedoch keine abschließende oder verbindliche Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens dar.“ Es handele sich noch um ein laufendes Verfahren, so das Amt, und das Wirtschaftlichkeitskonzept der Familie sei unvollständig.
Tobias Heidingsfelder ist verärgert. Er sagt, er habe schon zwei Wirtschaftlichkeitsberechnungen gemacht, nun hat er wieder eine für 2000 Euro in Auftrag gegeben. „Das Geschäft würde funktionieren“, sagt er. Vor allem deshalb, weil er auf Direktvermarktung seiner Fleischprodukte setze und sich von Supermärkten, Discountern und Schlachthöfen abgrenzen will.


Bisher hat er seine Produkte im eigenen Hofladen und in drei Automaten in Hallbergmoos, Günzenhausen und Eching angeboten, außerdem beliefert er einen Hofladen in Erding und mehrere Gastwirtschaften in der Umgebung. „Und es läuft gut“, denn durch die Direktvermarktung seien die Einnahmen pro Kilo deutlich höher.
Vor allem kann Heidingsfelder nicht nachvollziehen, warum das Landratsamt solche Zweifel habe. Er sagt: „Ich kümmere mich um meinen Bereich, nämlich die Landwirtschaft und die Tierhaltung. Der Landrat sollte sich um seinen kümmern.“ Inzwischen, erzählt er weiter, habe er viele Anrufe von Landwirten bekommen, die ebenfalls Probleme mit Genehmigungen oder langer Bürokratie gehabt hätten. Heidingsfelder hilft das nicht: Bald soll er alle Schweine schlachten und zu einem reduzierten Preis verkaufen, ihm bleibt nur etwas Ackerbau. Ob und wann er seinen Traum vom Haupterwerb verwirklichen kann, ist noch offen.


