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Freising:Strenge Regeln bei Schlachtungen

Das Opferfest Kurban bayrami ist einer der zwei höchsten Feiertage im Islam. Heuer findet das Opferfest von Donnerstag bis Sonntag, 24. bis 27. September, statt. Da dazu auch das Ritual der Opferung eines Schafes oder einer Kuh gehört, weist das Veterinäramt Freising darauf hin, dass Schlachtungen nur in EU-zugelassenen Schlachtbetrieben erfolgen dürfen. Die Mithilfe bei der Schlachtung, das heißt Fangen, Treiben und Ruhigstellen der Tiere, Durchführung der Betäubung und des Entblutungsschnitts am Tier sei den Personen vorbehalten, die für die entsprechende Tätigkeit einen Sachkundenachweis besitzen und vorweisen können. Ein zweisprachiges Merkblatt (Deutsch/Türkisch) mit näheren Informationen findet sich auf der Homepage des Landratsamtes unter www.kreis-freising.de, Veterinäramt/Lebensmittel, Rechtsgrundlagen.

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SZ vom 23.09.2015 / wil
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