Kampf gegen dritte StartbahnFreising zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Um den Bau einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen abzuwenden, ziehen Stadt und Landkreis Freising nun auch noch nach Karlsruhe.
Um den Bau einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen abzuwenden, ziehen Stadt und Landkreis Freising nun auch noch nach Karlsruhe.
Marco Einfeldt

Stadt und Landkreis Freising haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Ausbauprojekt am Münchner Flughafen eingelegt. Es dürfte der letztmögliche juristische Schritt sein.

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Stadt und Landkreis Freising haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt und damit den Rechtsanwalt Remo Klinger beauftragt. Es dürfte sich um den letztmöglichen juristischen Schritt gegen den geplanten Bau einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen handeln. Die Beschwerde bezieht sich auf den Eigentumsschutz – die Erfolgsaussichten wurden im Vorfeld als nicht allzu hoch eingeschätzt.

Zuletzt war es in der gerichtlichen Auseinandersetzung um das Großprojekt noch um die Frage gegangen, ob das 2016 mit dem Planfeststellungsbeschluss erteilte Baurecht für die dritte Startbahn länger als zehn Jahre, also über 2026 hinaus, Bestand hat. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte das am 30. Juli 2025 bejaht, das andauernde Baurecht also bestätigt. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Bereits dagegen hatten die Stadt und der Landkreis Freising Beschwerde eingelegt, diese Nichtzulassungsbeschwerde wurde jedoch vom Bundesverwaltungsgericht am 21. Juli zurückgewiesen.    „Im Kampf gegen die dritte Start- und Landebahn geben wir nicht auf und gehen bis zum Schluss“, kommentiert die dritte Bürgermeisterin der Stadt Freising, Monika Riesch (Freisinger Mitte), die Entscheidung. „Und zwar Landkreis und Stadt Seite an Seite“, ergänzte Landrätin Susanne Hoyer (CSU). „Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig.“

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