Freising:Seniorenwohnungen scheitern an Bauplanungsrecht

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Ausschuss des Stadtrats lehnt Vorbescheidsantrag für Projekt im Freisinger Ortsteil Pulling ab

Von Kerstin Vogel, Freising

Die Idee als solche hätte in der von Wohnungsnot geprägten Region durchaus Charme - einer Umsetzung aber steht das Bauplanungsrecht im Weg: Auf einem Grundstück an der Theodor-Scherg-Straße südlich von Pulling möchte ein Bauherr drei barrierefreie Wohnhäuser mit jeweils etwa 20 Wohneinheiten für Senioren errichten. Ein Café mit Bäckerei, eine Grünanlage mit Teich und Gärten sowie eine Tiefgarage mit 37 Parkplätzen wären auf dem Areal ebenfalls vorgesehen, nachzulesen in einem Vorbescheidsantrag, der bei der Stadt Freising eingereicht wurde. Für die Pullinger, zu deren größten Sorgen seit Jahren das Fehlen jeglicher Nahversorger im Ort zählt, wäre zumindest die Bäckerei wohl ein echter Mehrwert des Projektes. Abgesehen davon war man mit der bisherigen Nutzung des Grundstücks, auf dem früher die Bäckerei und Konditorei Haller ihre Waren produzierte, zuletzt auch nicht so recht zufrieden. Aktuell dient das Hauptgebäude als Arbeiterunterkunft - mit allen Problemen, die so eine Nutzung in einem Dorf mit sich bringen kann.

Dazu gibt es einige Nebenanlagen auf dem Areal, doch was davon genehmigt wurde, ist für die Stadtverwaltung aus den vorliegenden Akten offenbar nicht nachzuvollziehen: Die bauplanungsrechtliche Beurteilung stammt noch aus der Zeit vor der Eingemeindung Pullings nach Freising, wie kürzlich im Bau- und Planungsausschuss des Stadtrats erläutert wurde. Die Fläche im westlichen Anschluss war demnach zeitweise für einen nicht genehmigten Gerüstlagerplatz sowie einen ebenfalls nicht genehmigten Parkservice genutzt worden.

Der jetzt angetretene Bauherr würde die bestehenden Gebäude abreißen und durch drei Wohnhäuser sowie ein Gebäude für Bäckerei und Café ersetzen. Damit soll einem der Stadt vorgelegten Konzept zufolge ausdrücklich Wohnraum für Senioren geschaffen werden. Die Wohnungen sollen zu hundert Prozent barrierefrei sein und die Möglichkeit des betreuten Wohnens eröffnen. Darüber hinaus soll es separate Gemeinschaftsräume geben, die von Ärzten, ambulanter Pflege oder Therapeuten genutzt werden könnten. Die Mieterinnen und Mieter könnten ihr Gemeinschaftsleben selbst organisieren, sich gegenseitig unterstützen und bei Bedarf externe Pflegedienstleister in Anspruch nehmen, so die Vorstellungen des Bauherren, die ganz nach der Umsetzung eines modernen Wohnkonzeptes klingen.

Weil aber keine konkreten Fragen zu dem Vorbescheidsantrag gestellt wurden, ging es in der Ausschusssitzung ausschließlich um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Projektes - und damit war die Ablehnung am Ende programmiert. Denn der Flächennutzungsplan der Stadt weist das fragliche Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft mit wichtigem Gehölzbestand aus und es gibt dafür keinen rechtsgültigen Bebauungsplan, wie im Ausschuss erläutert wurde.

Das zur Bebauung vorgesehene Areal sei von landwirtschaftlichen Flächen umgeben, liege also eindeutig im Außenbereich. Die bestehende Bebauung stelle zudem einen "Fremdkörper" dar, das Gebäude der ehemaligen Bäckerei und Konditorei falle völlig aus dem Rahmen, weil es im Vergleich zur Umgebungsbebauung überdimensioniert sei und als Gewerbebau nicht zur angrenzenden, kleinteiligen Wohnbebauung passe, so das vernichtende Urteil der Verwaltung.

Das Vorhaben kollidiere zudem mit Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, so die Aufzählung weiter. Das Grundstück liege innerhalb des Grünzuges Dachauer Moos/Freisinger Moos/ Grüngürtel München-Nordwest sowie teilweise im Arten- und Biotopschutzprogramm-Schwerpunktgebiet "Wiesenbrütergebiet im Freisinger Moos". Daher sei eine naturverträgliche Nutzung der Fläche erstrebenswert, eine Entsiegelung der befestigten Flächen und Wiederherstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche sei anzustreben. Keinesfalls dürfe eine "Splittersiedlung" entstehen, da dadurch ein Bezugsfall geschaffen würde, auf den sich Grundstückeigentümer in vergleichbarer Lage ebenfalls berufen könnten.

Die geplanten neuen Wohnhäuser seien damit bauplanungsrechtlich unzulässig, so die Schlussfolgerung. Der Vorbescheidsantrag wurde dementsprechend einstimmig abgelehnt. Kerstin VogelFreising - Die Idee als solche hätte in der von Wohnungsnot geprägten Region durchaus Charme - einer Umsetzung aber steht das Bauplanungsrecht im Weg: Auf einem Grundstück an der Theodor-Scherg-Straße südlich von Pulling möchte ein Bauherr drei barrierefreie Wohnhäuser mit jeweils etwa 20 Wohneinheiten für Senioren errichten. Ein Café mit Bäckerei, eine Grünanlage mit Teich und Gärten sowie eine Tiefgarage mit 37 Parkplätzen wären auf dem Areal ebenfalls vorgesehen, nachzulesen in einem Vorbescheidsantrag, der bei der Stadt Freising eingereicht wurde.

Für die Pullinger, zu deren größten Sorgen seit Jahren das Fehlen jeglicher Nahversorger im Ort zählt, wäre zumindest die Bäckerei wohl ein echter Mehrwert des Projektes. Abgesehen davon war man mit der bisherigen Nutzung des Grundstücks, auf dem früher die Bäckerei und Konditorei Haller ihre Waren produzierte, zuletzt auch nicht so recht zufrieden. Aktuell dient das Hauptgebäude als Arbeiterunterkunft - mit allen Problemen, die so eine Nutzung in einem Dorf mit sich bringen kann.

Dazu gibt es einige Nebenanlagen auf dem Areal, doch was davon genehmigt wurde, ist für die Stadtverwaltung aus den vorliegenden Akten offenbar nicht nachzuvollziehen: Die bauplanungsrechtliche Beurteilung stammt noch aus der Zeit vor der Eingemeindung Pullings nach Freising, wie kürzlich im Bau- und Planungsausschuss des Stadtrats erläutert wurde. Die Fläche im westlichen Anschluss war demnach zeitweise für einen nicht genehmigten Gerüstlagerplatz sowie einen ebenfalls nicht genehmigten Parkservice genutzt worden.

Der jetzt angetretene Bauherr würde die bestehenden Gebäude abreißen und durch drei Wohnhäuser sowie ein Gebäude für Bäckerei und Café ersetzen. Damit soll einem der Stadt vorgelegten Konzept zufolge ausdrücklich Wohnraum für Senioren geschaffen werden. Die Wohnungen sollen zu hundert Prozent barrierefrei sein und die Möglichkeit des betreuten Wohnens eröffnen. Darüber hinaus soll es separate Gemeinschaftsräume geben, die von Ärzten, ambulanter Pflege oder Therapeuten genutzt werden könnten. Die Mieterinnen und Mieter könnten ihr Gemeinschaftsleben selbst organisieren, sich gegenseitig unterstützen und bei Bedarf externe Pflegedienstleister in Anspruch nehmen, so die Vorstellungen des Bauherren, die ganz nach der Umsetzung eines modernen Wohnkonzeptes klingen.

Weil aber keine konkreten Fragen zu dem Vorbescheidsantrag gestellt wurden, ging es in der Ausschusssitzung ausschließlich um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Projektes - und damit war die Ablehnung am Ende programmiert. Denn der Flächennutzungsplan der Stadt weist das fragliche Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft mit wichtigem Gehölzbestand aus und es gibt dafür keinen rechtsgültigen Bebauungsplan, wie im Ausschuss erläutert wurde.

Das zur Bebauung vorgesehene Areal sei von landwirtschaftlichen Flächen umgeben, liege also eindeutig im Außenbereich. Die bestehende Bebauung stelle zudem einen "Fremdkörper" dar, das Gebäude der ehemaligen Bäckerei und Konditorei falle völlig aus dem Rahmen, weil es im Vergleich zur Umgebungsbebauung überdimensioniert sei und als Gewerbebau nicht zur angrenzenden, kleinteiligen Wohnbebauung passe, so das vernichtende Urteil der Verwaltung.

Das Vorhaben kollidiere zudem mit Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, so die Aufzählung weiter. Das Grundstück liege innerhalb des Grünzuges Dachauer Moos/Freisinger Moos/ Grüngürtel München-Nordwest sowie teilweise im Arten- und Biotopschutzprogramm-Schwerpunktgebiet "Wiesenbrütergebiet im Freisinger Moos". Daher sei eine naturverträgliche Nutzung der Fläche erstrebenswert, eine Entsiegelung der befestigten Flächen und Wiederherstellung als landwirtschaftliche Nutzfläche sei anzustreben. Keinesfalls dürfe eine "Splittersiedlung" entstehen, da dadurch ein Bezugsfall geschaffen würde, auf den sich Grundstückeigentümer in vergleichbarer Lage ebenfalls berufen könnten.

Die geplanten neuen Wohnhäuser seien damit bauplanungsrechtlich unzulässig, so die Schlussfolgerung. Der Vorbescheidsantrag wurde dementsprechend einstimmig abgelehnt.

© SZ vom 04.08.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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