Freisinger Amtsgericht:Gerade noch auf Bewährung

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Drei Männer schlagen einen damals 21-Jährigen zusammen, weil er ausgespuckt hat. Jetzt stehen sie vor Gericht. (Foto: Marco Einfeldt)

Drei Männer schlagen einen damals 21-Jährigen zusammen, weil er ausgespuckt hat. Jetzt stehen sie vor Gericht.

Von Peter Becker, Freising

Etwas Spucke, achtlos vor die Füße eines Mannes in der Bahnhofstraße gespieen, hat vor gut zwei Jahren eine fatale Kettenreaktion ausgelöst. Ein heute 60-jähriger Freisinger fühlte sich provoziert und folgte dem spuckenden Jugendlichen zum Bahnhof. Dort versetzte er dem Ahnungslosen von hinten Faustschläge. Mittlerweile waren ein Bekannter und ein eigentlich Unbeteiligter herbeigeeilt, um Hilfssheriffs-Dienste zu leisten. Einer hielt den Jugendlichen fest, damit sein Freund zuschlagen konnte. Der andere versetzte dem Opfer Tritte gegen den Oberkörper. Das Trio fand sich nun auf der Anklagebank des Freisinger Amtsgerichts wieder. Das Schöffengericht verhängte Bewährungsstrafen zwischen neun Monaten und anderthalb Jahren wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung.

Ein heute 23-Jähriger aus Neufahrn war damals Opfer der Attacke auf dem Bahnsteig. An einer Erkältung leidend habe er ausgespuckt, worauf ihn ein Mann angesprochen habe, schildert er als Zeuge. Dem habe er gesagt, er solle ihn in Ruhe lassen. Der junge Mann ging weiter, um seine S-Bahn nach Neufahrn zu erreichen. Auf dem Bahnsteig stehend habe er plötzlich zwei Schläge erhalten. Der 58-Jährige hatte auf ihn eingeschlagen und Unterstützung von zwei Männern bekommen. Der Jugendliche trug Rippenprellungen und eine geplatzte Lippe aus der Auseinandersetzung davon. Was schlimmer war: "Ich habe meinen Ausbildungsplatz verloren, denn ich konnte mich in der Schule nicht mehr konzentrieren", sagt der junge Mann, der offenbar noch heute an den psychischen Folgen der Attacke leidet.

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Der Richter sieht einen Akt von Selbstjustiz

Vorsitzender Richter Manfred Kastlmaier sieht in dem Verhalten des damals 58-Jährigen einen Akt von Selbstjustiz. Er verurteilt den bislang Unbescholtenen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. Bei dem Freisinger ist eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten zu Stande gekommen. Der heute 60-Jährige, damals alkoholisiert durch drei Halbe Bier, bereut sein Verhalten. "Es war ein Fehler", sagt er und führt dies auf einen "Kurzschluss" zurück. Als Schmerzensgeld bietet er dem damaligen Opfer 1000 Euro an.

Viel steht bei den Mitangeklagten auf dem Spiel. Beide sind Bewährungsversager mit ellenlangen Vorstrafenregistern. Die Staatsanwältin hat offenbar bei einem Verständigungsgespräch nicht zugestimmt, gegen die zwei nur Bewährungsstrafen zu verhängen. In ihrem Plädoyer fordert sie Gefängnis. Die beiden Männer versuchen jeweils, in ein geordnetes Leben zurückzufinden. Das rechtfertigt in den Augen des Schöffengerichts eine günstige Sozialprognose.

Einer der Angeklagten ist jetzt in Therapie

Der heute 34-Jährige, der den Jugendlichen damals festgehalten hatte, hat sich vor drei Monaten in eine Therapie begeben. Er ist alkoholsüchtig, stieg vor zwei Jahren von Bier auf Schnaps um. Er habe seinem Freund helfen wollen, begründet er sein Verhalten. Erschwerend kommt bei ihm hinzu, dass er den Jugendlichen androhte, er werde ihn umbringen, wenn er jemals wieder seinen Freund anspucke. "Ich bin kein Mensch, der jemand umbringen will", beteuert er. Richter Kastlmaier verurteilt ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten.

Der Dritte im Bunde, ein heute 31-Jähriger, wollte damals eigentlich nur "schlichten", weil er den älteren Mann in Gefahr sah. Er versetzte aber dem Jugendlichen die Fußtritte. Sein Strafmaß beträgt anderthalb Jahre. Bei ihm kommen Verurteilungen wegen Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln zur gefährlichen Körperverletzung hinzu. Bei ihm war Marihuana gefunden worden, das er bei einem "Chris Hip Hop" in München gekauft hatte. Auch der 31-Jährige zahlt freiwillig ein Schmerzensgeld von 1000 Euro. Immerhin hat er im Vergleich zu seinen Mitangeklagten einen festen Arbeitsplatz. Im Übrigen wäre Leugnen zwecklos gewesen. Eine Videokamera hatte die Ereignisse auf dem Bahnsteig festgehalten. Und wenn Richter Kastlmaier grinst, wird es gefährlich. Er droht den beiden Bewährungsversagern, er werde nicht zögern, sie beim geringsten Vergehen doch wegzusperren.

© SZ vom 17.11.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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