Verhandlung am Amtsgericht Freising:Stuhl als Wurfinstrument

25-Jähriger wird zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von Alexander Kappen, Freising

Der Angeklagte sei "außer Kontrolle" gewesen, "wie ein Verrückter", erinnerte sich ein 27-jähriger Bewohner einer Asylbewerberunterkunft im Landkreis. Er sagte als Opfer in einer Verhandlung des Freisinger Amtsgerichts aus, in der sich sein Mitbewohner wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten musste. Der 25-jährige Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war, gestand, an einem Abend im April dieses Jahres die Zimmertür des 27-Jährigen eingetreten und einen Stuhl auf diesen geworfen zu haben. Dabei holte sich der Geschädigte eine blutige Nase. Richterin Tanja Weihönig verurteilte den wegen Drogenerwerbs zweifach vorbestraften Angeklagten zu sieben Monaten Haft auf Bewährung.

Angeklagt war ursprünglich noch ein weiterer Vorfall an besagtem Aprilabend. Dabei soll der Angeklagte einen Badspiegel von der Wand genommen, mit diesem ins Zimmer eines anderen, 31 Jahre alten Bewohners der Unterkunft gestürmt sein und damit gedroht haben, ihn umzubringen. So berichtete es der 31-Jährige in der Verhandlung. Er habe den Angeklagten im Zimmer von sich weggeschubst und die Tür zum eigenen Schutz zugezogen. Dann sei der Spiegel im Zimmer wohl zu Boden gefallen und zu Bruch gegangen. Wie genau, könne er nicht sagen, er sei ja nicht mehr im Zimmer gewesen, so der Zeuge.

Der Angeklagte selbst, der angab, zuvor eine Flasche Wodka getrunken zu haben, konnte sich nur erinnern, die Scherben vom Boden aufgehoben zu haben. Dass er den Spiegel nach dem 31-Jährigen geworfen habe, wie es in der Anklage stand, betritt der 25-Jährige vehement. Auch der 31-Jährige konnte das in der Verhandlung so nicht bestätigen.

Der Vorwurf, der in diesem Fall noch übrig blieb, war letztlich so gering, dass er im Vergleich zu der anderen Tat nicht sonderlich ins Gewicht gefallen wäre. Auf Antrag des Staatsanwalts stellte die Richterin dieses Verfahren schließlich ein. Warum es in dem eingestellten Fall überhaupt zum Streit gekommen war, konnte nicht geklärt werden. Der Angeklagte behauptete, er sei ein bis zwei Wochen vorher von der Polizei mit Drogen erwischt worden und habe erzählt, den Stoff von dem 31-Jährigen bekommen zu haben. Dieser wollte sich in der Verhandlung daran jedoch nicht erinnern: "Ich habe dem Angeklagten keine Probleme gemacht und auch nicht mit ihm gestritten - ich weiß nicht, warum er mit dem Spiegel in mein Zimmer gekommen ist."

Warum der Angeklagte in dem anderen Fall den Stuhl auf den 27-Jährigen geworfen hat, ist ebenfalls nicht klar. Der Angeklagt habe auf ihn schon einen alkoholisierten Eindruck gemacht, sagte der 27-Jährige. Am nächsten Tag habe sich der Angeklagte bei ihm entschuldigt, er habe die Entschuldigung angenommen. Danach habe es nie mehr Probleme gegeben. Im Gerichtssaal entschuldigte sich der 25-Jährige noch einmal per Handschlag.

Dass der Angeklagte tatsächlich eine ganze Flasche Wodka getrunken hatte, wollte der Staatsanwalt, der eine zehnmonatige Bewährungsstrafe beantragte, nicht so recht glauben. Auffällig nach Alkohol gerochen habe der Angeklagte nicht, sagte auch eine Polizistin, die am Tatabend zu dem Einsatz gerufen worden war. Einen Alkoholtest habe der 25-Jährige verweigert, "aber ich kann auch nicht ausschließen, dass der was getrunken hatte".

Er sei wohl alkoholisiert gewesen, nahm die Richterin zu Gunsten des Angeklagten an. Neben dem Geständnis und der Entschuldigung kam dem 25-Jährigen auch entgegen, dass das Opfer kein Interesse an einer Strafverfolgung zeigte. Trotz der zwei nicht einschlägigen Vorstrafen und einer relativ hohen Rückfallgeschwindigkeit sei eine Bewährungsstrafe noch möglich, weil der Angeklagte einen Job habe, bisher nur Geld-, aber nie eine Gefängnisstrafe erhalten habe und im Großen und Ganzen sozial eingegliedert sei.

Der 25-Jährige bekommt nun einen Bewährungshelfer und muss durch regelmäßige Tests seine Drogen- und Alkoholabstinenz nachweisen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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