Freising:Neue Satzung für Hundehalter

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Stadt Freising plant mehr Differenzierung bei den Steuern

Die Fraktion der Grünen hatte eigentlich eine Erhöhung der Steuer für die Haltung so genannter Kampfhunde in Freising beantragt. Doch nun soll die komplette Hundesteuersatzung überarbeitet und aktualisiert werden. Denn auf den Antrag der Grünen hin hatte die Stadtverwaltung die aus dem Jahr 2006 stammende Satzung insgesamt ein wenig genauer angeschaut und ganz unabhängig von der Regelung für Kampfhunde ein paar Punkte gefunden, die geändert werden müssten, wie es am Montag im Finanzausschuss des Freisinger Stadtrats hieß.

So soll unter anderem eine Härtefallregelung aufgenommen werden, die der Verwaltung den Erlass der Gebühren in unverschuldeten Härtefällen ermöglichen würde. Außerdem war aufgefallen, dass in der Satzung gar kein Bußgeld festgeschrieben ist, falls Hunde nicht an- oder abgemeldet werden. Auch das soll sich mit der Überarbeitung ändern, wie Stadtjuristin Hanna Sammüller-Gradl sagte. Was die ursprünglich thematisierte Kampfhundesteuer angeht, so habe ein Vergleich mit Umlandgemeinden gezeigt, dass die Stadt Freising mit ihrer Steuerhöhe im Durchschnitt liege, so Sammüller-Gradl weiter. 900 bis 1000 Euro würden zumeist für so einen Hund pro Jahr fällig - zu prüfen wäre in den Augen der Juristin allerdings, ob eine gestaffelte Steuer für "Kampfhunde" der Kategorien 1 und 2 Sinn machen könnte.

Dazu muss man wissen, dass die in Bayern in Kategorie 1 gelisteten Hunde der Rassen Pit Bull, Bandog, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Tosa-Inu von Normalbürgern eigentlich überhaupt nicht gehalten werden dürfen. Ausnahmen von dieser Regel sind kaum möglich. Tatsächlich ist in der Stadt Freising auch kein einziger derartiger Hund gemeldet, wie Sammüller-Gradl sagte. Und auch von den 14 weiteren Rassen, die als Kategorie 2-Hunde gelten und die mit Ausnahme des Rottweilers und des Bullterriers die meisten Menschen ebenfalls kaum kennen dürften, sind bei der Stadt nur vier gemeldet.

Bei diesen Hunderassen können die Halter durch ein so genanntes Negativzeugnis belegen, dass ihre Tiere keine gesteigerte Gefährlichkeit aufweisen - und für Sammüller-Gradl könnte die Höhe der Steuer beispielsweise auch an die Existenz so eines Zeugnisses geknüpft werden. Die überarbeitete Satzung soll dem Ausschuss bis spätestens Ende des Jahres noch einmal vorgelegt werden.

© SZ vom 24.02.2021 / vo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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