Süddeutsche Zeitung

Müllentsorgung in Freising:Besondere Art der Farbenlehre

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In einem Teil der Meichelbeckstraße darf die Müllabfuhr nach gültiger Branchenregelung nicht mehr bis zu den Häusern fahren, weil es zu eng ist - die Entsorgungsfahrzeuge für blaue Tonne und gelben Sack dagegen schon.

Von Gudrun Regelein, Freising

Die Meichelbeckstraße in Freising ist eine schmale Straße in einem Wohngebiet am Lankesberg. In einem Teilbereich zwischen der Aribostraße und der Asamstraße ist sie eine Einbahnstraße. Parkende Autos verengen das Teilstück noch einmal stark. Und das ist auch der Grund, weshalb das Landratsamt nach einem Ortstermin mit Vertretern des Landratsamts, der Stadt und des Entsorgungsunternehmens Heinz im Frühjahr den Bescheid erließ, dass die Restmüll- und Biotonne im Bereich der Straße 8a bis 16 nicht mehr vor den Häusern abgeholt wird - sondern von den Anwohnern zu einer Sammelstelle gebracht werden muss.

Ein Anwohner fände es logisch, allen Fahrzeugen über 7,5 Tonnen die Durchfahrt zu verbieten

Eigentlich hat die Straße in diesem Bereich eine Breite von 4,10 Metern. Durch die parkenden Auto verenge sie sich allerdings auf 2,10 bis 2,70 Meter, das bleibe deutlich unter der gesetzlichen Vorgabe von 3,05 Metern, so steht es in dem Bescheid. Und das ist für die Müllfahrzeuge zu schmal. Dass diese nicht mehr rückwärts in solch enge Straßen einfahren dürfe, sei einer Branchenregelung geschuldet, die Anfang 2017 in Kraft getreten ist, berichtet Robert Stangl, Pressesprecher im Landratsamt.

Diese Vorgabe werde nun sukzessive umgesetzt. In Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung müsse ein Müllfahrzeug beim Einfahren in eine Straße auf jeder Seite mindestens 50 Zentimeter Platz haben. Wenn es keine Wendemöglichkeit gibt, dürfe maximal 150 Meter weit rückwärts gefahren werden; aber das auch nur mit Einweiser und wenn die Straße übersichtlich sei. "Ist das nicht möglich, müssen die Anwohner ihre Mülltonnen zu einer Sammelstelle bringen, die aber nicht mehr als 100 bis 150 Meter entfernt sein sollte." Das müssen nun auch einige Anwohner in der Meichelbeckstraße tun.

Stadt ist nur für Abtransport von Rest- und Biomülltonnen zuständig

Dafür hat einer der Anwohner, der sich an die SZ Freising gewandt hat, auch Verständnis. Er verstehe, dass die Müllfahrzeuge nicht mehr einfahren dürfen, sagt er. Was er aber nicht versteht, ist, dass andere Fahrzeuge über 7,5 Tonnen nach wie vor die "hintere" Meichelbeckstraße befahren - also auch die Entsorgungsfahrzeuge für die blaue Tonne und den gelben Sack. Denn diese seien genauso groß wie die Müllfahrzeuge für den Restmüll, argumentiert er. "Damit aus der Anordnung keine Eulenspiegelei wird, wäre ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen doch nur logisch." Auch würde er sich die Aufstellung eines entsprechenden Verkehrsschildes wünschen. Er habe dem Ordnungsamt der Stadt geschrieben, schildert der SZ-Leser, bislang aber keine Antwort erhalten.

Es sei ganz klar in der Straßenverkehrsordnung geregelt, dass Halten an engen Stellen unzulässig sei, erklärt Hauptamtsleiter Rupert Widmann auf Nachfrage der SZ Freising. Deshalb werden die Restmülltonnen der Anwohner eines engen Teilstücks der Meichelbeckstraße in Abstimmung mit diesen zu einer Sammelstelle in der Nähe gebracht. "Es ist aber nicht verhältnismäßig, darüber hinausgehende straßenrechtliche Beschränkungen anzuordnen", sagt Widmann noch. Das Landratsamt sei nur für den Abtransport der Rest- und Biomülltonnen zuständig, nicht aber für den des gelben Sacks oder der blauen Tonne, sagt Landratsamtssprecher Robert Stangl. Die Frage, weshalb diese Müllfahrzeuge weiterhin in die Straße einfahren, könne er nicht beantworten.

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SZ vom 27.09.2019
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