Malachitgrün in Freisinger Fischzucht:Geldstrafen im Prozess um verbotene Tierarznei

Das Amtsgericht hat den Angeklagten, einen Fischzüchter aus Dachau, und seinen Angestellten jetzt verurteilt. Für ihre Geständnisse erhielten sie Strafmilderung.

Von Alexandra Vettori, Freising

Mitten in der Hauptverhandlung über den Malachitgrün-Fall im Freisinger Moos am Amtsgericht Freising ziehen sich Richter, Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Angeklagten zurück. Nach wenigen Minuten kommen sie zurück, und der Richter verkündet, man habe eine Verständigung gefunden: Der Angeklagte, ein 50-jähriger Fischwirtschaftsmeister aus Dachau, erhalte im Falle eines Geständnisses eine Strafmilderung.

Nach dem Geständnis, am 19. September 2018 das verbotene Tierarzneimittel Malachitgrün in einer Fischzucht im Landkreis Freising verwendet zu haben, fällt das Urteil: Der Fischzüchter und sein 27-jähriger Angestellter werden wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu Geldstrafen verurteilt. Der Strafrichter verhängte gegen die nicht vorbestraften Angeklagten 130 Tagessätze zu je 65 Euro , beziehungsweise 70 Tagessätze zu je 50 Euro. Der Angestellte wurde milder bestraft, da er lediglich die Anweisungen seines Arbeitgebers, der die wirtschaftlichen Vorteile aus der Tat gezogen hat, befolgte.

Das Mittel wurde in zwei weiteren Fischzuchten gefunden

Im Strafprozess war die Frage, wie die Substanz in die Fischzucht und die Fische gelangt war, zu klären. Zunächst machten beide Angeklagten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Erst der "Deal im Strafprozess" brachte die Wende. Diese erlaubte, aber umstrittene Praxis wird angewandt, um bei komplizierten Sachverhalten das Verfahren zu beschleunigen.

© SZ vom 01.10.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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