Freising/Landshut:"Der Staat lässt sich nicht veräppeln"

Berufungsrichter sieht beim Abspielen von NS-Liedgut zumindest bedingten Vorsatz bei NPD-Funktionär. Das Urteil des Freisinger Amtsgerichts wird nur finanziell gemildert. Der Angeklagte sieht sich als politisch Verfolgter

Von Peter Becker, Freising/Landshut

Nun bleibt dem 60-jährigen bayernweit bekanntem NPD-Funktionär nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. Den kündigte er an, falls er am Landshuter Landgericht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt werde. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, im November des vergangenen Jahres am Freisinger Kriegerdenkmal ein Lied mit dem Refrain "Meine Ehre ist meine Reue" abgespielt zu haben. Dieser erinnert an den Wahlspruch der Waffen-SS. Richter Manfred Kastlmeier hatte ihn im April zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt, zahlbar in 90 Tagessätzen. In der Berufungsverhandlung am Dienstagnachmittag minderte Vorsitzender Richter Ralph Reiter die Geldstrafe auf 3600 Euro.

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