Süddeutsche Zeitung

Kommunalwahl:Kreistag und Landrat: Wie gewählt wird und wer kandidieren darf

Der Landkreis Freising hat das Maximum an 70 Kreisräten im Kreistag ausgeschöpft. In diesen kann jeder gewählt werden, den eine politische Gruppierung vorschlägt und der seit drei Monaten im Wahlkreis wohnt.

Von Nadja Tausche

Die eine Partei hat einen Kandidaten für das Amt des Landrates ernannt, die andere die Liste für den Kreistag bekannt gegeben: Im kommenden März sind Kommunalwahlen, und Parteien und Kandidaten machen sich ganz offensichtlich bereit. Aber was genau macht eigentlich der Kreistag, der sich nach den Wahlen neu zusammensetzt? Welche Hürden muss ein Kreisratskandidat meistern und wer darf bei den Kommunalwahlen mitwählen? Ein Überblick.

Was ist eigentlich der Kreistag?

70 Kreisräte sitzen im Kreistag des Landkreises Freising. Mehr geht nicht: Je nach Einwohnerzahl vertreten zwischen 50 und 70 Kreisräte die Bürger eines Landkreises, mit 180 000 Einwohnern liegt der Landkreis Freising bei der Maximalanzahl an Kreisräten. In Freising gehört auch der Landrat zum Kreistag dazu - das ist nicht in jedem Landkreis so. Die Kreisräte kümmern sich dann als Vertreter der Landkreisbürger um alle Angelegenheiten des Landkreises. Dazu gehören die Ausgaben des Landkreises, die Verwaltung von einem Teil der Schulen und die Festsetzung öffentlicher Gebühren. Der Kreistag regelt zum Beispiel auch, wie viel Geld Ehrenamtliche als Entschädigung bekommen und ob Wappen und Fahnen geändert werden. Geregelt ist das alles in der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern.

Aktuell hat die CSU im Freisinger Kreistag am meisten Sitze: Nämlich 22. Auf Platz zwei und drei folgen die Freien Wähler mit 15 Sitzen und die Grünen mit 13 Sitzen. Deutlich weniger haben die Freisinger Mitte (8) und die SPD (6). Die ÖDP hat zwei Sitze, die Linke auch zwei und die FDP einen. Parteilos besetzt ist ein Sitz.

Wer kann in den Kreistag gewählt werden?

Als Kreisrat gewählt werden kann jeder, der seit mindestens drei Monaten seinen Aufenthalt im Wahlkreis hat, meist heißt das den Wohnsitz. Der Kandidat muss laut Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz mindestens 18 Jahre alt sein und am Tag der Wahl Bürger der Europäischen Union. Die Hürden, um als Kreisrat zu kandidieren, sind also relativ niedrig. Allerdings muss der angehende Kreisrat von einer Partei oder Wählergruppe vorgeschlagen werden, die ihn als Kandidat aufstellt.

Kaum verwunderlich ist, dass sich ein angehender Kreisrat nicht wegen vorsätzlicher Straftat in Strafhaft oder Sicherungsverwahrung befinden darf und nicht kandidieren darf, wenn er die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Beides kann durch einen Richter entzogen werden. Wer auch kein Kreisrat werden kann: Beamte und Angestellte des Landkreises oder des Landratsamtes sowie Kreisräte, die schon in einem anderen Kreistag sitzen.

Der Landrat

Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistags. Er bestimmt allerdings nicht über diesen, sondern führt aus, was der Kreistag beschließt. Der Freisinger Landrat ist seit dann sechs Jahren Josef Hauner. Nach den Kommunalwahlen im März bekommt der Landkreis sicher einen neuen Landrat, weil Hauner aus Altersgründen nicht mehr antritt. Den neuen Landrat wählen die Bürger direkt über eine Liste, genau wie die Kreisräte.

Wann ist man zu alt?

Als Landrat kann nur kandidieren, wer zu Amtsbeginn das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Altersgrenze für Kreisräte ist im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz dagegen nicht festgelegt.

Wer wählt wann?

Am 15. März 2020 wählen die Bürger im Landkreis Freising gleichzeitig neue Gemeinde- beziehungsweise Stadträte, Bürgermeister, einen neuen Kreistag und einen neuen Landrat. Als einziges Bundesland wählen die Bayern ihre kommunalen Vertreter alle sechs Jahre, anderswo passiert das alle fünf Jahre. Wer wählen darf: Alle EU-Bürger über 18 Jahre, die sich seit mehr als zwei Monaten mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Landkreis aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Anders als bei Landtags- und Bundestagswahlen dürfen also auch EU-Ausländer wählen.

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Quelle:
SZ vom 21.10.2019/nta
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