Freisinger Innenstadt:Aus alt mach neu

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Abgerissen werden soll das Haus an der Unteren Hauptstraße 26 in Freising. Ein Ersatzbau ist zuletzt im Bauausschuss genehmigt worden. (Foto: Marco Einfeldt)

Trotz aller Bemühungen der Denkmalschützer ist manch ein historisches Gebäude einfach nicht zu retten.

Von Kerstin Vogel, Freising

Mit der Neugestaltung der Innenstadt gehen zunehmend auch private Eigentümer dazu über, ihre Altstadthäuser zu sanieren oder - wo das nicht mehr möglich ist - durch Neubauten zu ersetzen. Nicht selten passen da die Vorstellungen der Denkmalschützer nicht ganz zu den Ideen der Bauherren, manchmal aber entzündet sich eine Debatte im zuständigen Ausschuss des Stadtrats auch an ganz anderen Punkten - zuletzt im Fall des Anwesens an der Unteren Hauptstraße 26 an einem Kinderspielplatz.

Bei dem fraglichen Haus handelt es sich um ein altes Ökonomiegebäude, das nach Wunsch der Eigentümer durch ein Mehrfamilienhaus ersetzt werden soll. Das Gebäude stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, wurde aber in den Jahren 1918 bis 1941 mehrfach überformt, wie es im Bauausschuss hieß. Aufgrund der Eingriffe zeigten sich heute erhebliche statisch-konstruktive Mängel bei Wänden, Decken und im Dachtragwerk. Darüber hinaus sei das Mauerwerk im Erdgeschoss durch die jahrzehntelange Nutzung des Gebäudes als Salzlager und -verarbeitungsstätte mit bauschädlichen Salzen belastet. Ein Erhalt habe deshalb nicht gefordert werden können. Dem Abriss sei bereits im August 2016 zugestimmt worden.

Geplant sind fünf neue Wohnungen und ein Garten

Als Ersatz wurde nun ein Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus vorgelegt - "an gleicher Stelle, in gleicher Abmessung und Gestalt", mit einer Wohnung im Erdgeschoss und je zwei Wohnungen im Ober- und im Dachgeschoss. Die Gestaltung des Ersatzbaus sei intensiv mit den Denkmalbehörden abgestimmt worden, hieß es. Für die Wohnung unten ist ein privater Freibereich mit Terrasse vorgesehen, der Privatgarten wird begrünt und mit einer Hecke eingefasst, die notwendigen Stellplätze werden über zwei Doppelparkanlagen und einen Freiflächenstellplatz nachgewiesen. Für weitere Stellplätze in diesem Bereich soll ein Rasenpflaster verlegt werden, außerdem sollen zwei Bäume auf dem bisher überwiegend asphaltierten Grundstück gepflanzt werden.

Nicht anlegen wollten die Bauherren eigentlich den für Gebäude mit mehr als drei Wohnungen vorgeschriebenen Kinderspielplatz - weil dieser in dem beengten Innenhof kaum Platz fände und außerdem in unmittelbarer Nähe, an der Kammergasse, ein öffentlicher Spielplatz vorhanden sei. Obwohl im Ausschuss ebenfalls Zweifel am Nutzen derart kleiner Spielplatzanlagen geäußert wurden, sah das Gremium nach kurzer Debatte rechtlich keine Möglichkeit, auf die Erfüllung dieser Forderung zu verzichten.

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