Antragsfrist verlängert:Soforthilfe für Flutgeschädigte

Vieles musste nach dem Hochwasser entsorgt werden, weil es unbrauchbar geworden war. (Foto: Marco Einfeldt)

Privathaushalte können Anträge auf finanzielle Unterstützung noch bis zum 30. September beim Landratsamt in Freising einreichen.

Das Hochwasser Anfang Juni hat im Landkreis Freising große Schäden hinterlassen. Nicht nur öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten waren betroffen, sondern auch viele Privathaushalte. Keller standen unter Wasser, Wohnungseinrichtungen waren nach der Flut unbrauchbar.

Das Staatsministerium für Finanzen und für Heimat hat daraufhin mit einer Soforthilfeaktion finanzielle Unterstützung für die Geschädigten bereitgestellt, die durch die Unwetterereignisse erhebliche Schäden erlitten haben. Auch der Landkreis Freising fällt in den Geltungsbereich dieser Soforthilfemaßnahme.

Bereits wenige Tage nach den starken Regenfällen mit verheerenden Auswirkungen konnte nach Informationen des Freisinger Landratsamtes erste finanzielle Unterstützung an die Betroffenen ausgezahlt werden. Eigentlich wäre die Antragsfrist für private Haushalte Ende August abgelaufen. Das Staatsministerium habe diese Frist zur Antragsstellung nun aber bis Ende September verlängert.

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Von Petra Schnirch

Die Anträge müssen bis spätestens zum 30. September 2024 per E-Mail an soforthilfe-hochwasser@kreis-fs.de im Landratsamt eingereicht werden. Dem Antrag muss eine Kopie (beide Seiten) des Personalausweises beigelegt werden.

Ausgedruckte Antragsformulare liegen im Landratsamt Freising an der Information sowie in den Rathäusern der betroffenen Gemeinden aus. Die Antragsformulare für die Soforthilfen finden die Bürger auch auf der Landkreis-Homepage unter https://lrafs.de/soforthilfehochwasser zum Download.

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