Die Kommunale Jugendarbeit am Landratsamt Freising weist darauf hin, dass außerschulische Jugendarbeit seit dem 27. Januar weitgehend wieder unter 3-G-Bedingungen möglich ist. Folgende Maßnahmen gelten nun auch für Jugendzentren und die mobile Jugendarbeit: Minderjährige, die regelmäßig in der Schule getestet werden, dürfen ohne weiteren Test-, Genesenen- oder Impfnachweis an Angeboten der Jugendarbeit teilhaben. Für volljährige Personen gilt dagegen weiterhin 2 G, sie müssen also geimpft oder genesen sein. Da es sich bei den Angeboten der außerschulischen Jugendarbeit nicht um private Zusammenkünfte handelt, kommen auch nicht die Kontaktbeschränkungen zum Tragen, wenn es sich um organisierte Zusammenkünfte handelt.