Dritte Startbahn:Begründung der Klage liegt vor

Zwei Startbahnen sind am Flughafen im Erdinger Moos ausreichend, meinen die Gegner des Flughafenausbaus. Sie fechten das "Ewigkeitsbaurecht" für die dritte Startbahn juristisch an. (Foto: Marco Einfeldt)

Der Landkreis Freising, Gemeinden und Privatpersonen fechten das „Ewigkeitsbaurecht“ zum Bau der dritten Startbahn an.

Die Begründungsfrist bleibt gewahrt: An diesem Mittwoch, 29. Januar, will der Landkreis Freising die Begründung seiner Klage gegen das „Ewigkeitsbaurecht“ für die dritte Startbahn am Flughafen im Erdinger Moos einreichen. Darüber hatte der Freisinger Landrat Helmut Petz (FW) während der Zusammenkunft der Fluglärmkommission informiert. Den Klägern haben sich inzwischen die Gemeinde Berglern sowie weitere Privatpersonen und Organisationen angeschlossen.

Was Petz als gutes Zeichen deutet: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verlangt von der Flughafen München GmbH (FMG) Aufklärung darüber, was es genau mit den Grundstückskäufen des Unternehmens auf sich hat; wann diese getätigt wurden – vor oder nach dem Planfeststellungsbeschluss. Der datiert auf das Jahr 2016, im März des kommenden Jahres hätte er seine Gültigkeit verloren, wenn nicht innerhalb dieser zehn Jahre mit dem Bau der dritten Startbahn begonnen wurde.

Die FMG sagt, die Grundstückskäufe seien ein Beleg dafür, dass der Planfeststellungsbeschluss umgesetzt werde. Ähnlich verhält es sich mit dem Bau des S-Bahn-Tunnels und dem Ausbau des Straßennetzes. Die Kläger beanstanden, dass diese Aktionen trotz der Sperrfrist durch den Münchner Bürgerentscheid und des Moratoriums aufgrund der Koalitionsverträge zwischen CSU und Freien Wählern nach den Landtagswahlen getätigt worden seien.

„Das Gericht will das aufklären lassen. Das ist für uns kein schlechtes Zeichen“, sagte Petz.

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