Süddeutsche Zeitung

Umstrittenes Projekt in Freising:Stadträte gegen neues Flüchtlingsheim

Der Planungsausschuss entscheidet sich aus baurechtlichen Gründen gegen den Antrag der Regierung von Oberbayern, eine Einrichtung für 148 Asylbewerber an der Freisinger Gartenstraße zu bauen. Das endgültige Aus ist das aber nicht.

Von Gudrun Regelein, Freising

Vor drei Jahren war der Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf einem freien Grundstück an der Gartenstraße schon einmal Thema. Damals aber wurde es wegen Änderungen im Asylrecht wieder ad acta gelegt. Im März 2019 dann wandte sich die Regierung von Oberbayern erneut an die Stadt, diesmal mit der Frage, ob im Falle eines bauaufsichtlichen Zustimmungsverfahren das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden könne. Der Ältestenrat kam schon im Mai zu dem Ergebnis, dass die baurechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Zudem wurde die für bis zu 200 Menschen gedachte Gemeinschaftsunterkunft auch wegen ihrer "Nachbarverträglichkeit und sozialer Folgewirkungen" kritisch bewertet.

Dennoch stellte die Regierung von Oberbayern jetzt den Antrag auf Errichtung einer Unterkunft für 148 Asylbewerber an der Gartenstraße. Sie nämlich sieht wegen des steten Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland und der Schließung diverser Unterkünfte eine Notwendigkeit für neue Häuser. Der Planungsausschuss des Stadtrats aber stimmte am Mittwoch einstimmig gegen das Vorhaben.

"Dort angrenzend etwas zu bauen, geht nicht - würde es den Bereich doch erweitern."

Grund für die Ablehnung ist, dass sich das Grundstück an der Gartenstraße "ganz eindeutig in einem Siedlungsbereich und klassischen Außenbereich" befindet, wie Stadtdirektor Gerhard Koch ausführte. Grundsätzlich sei der Außenbereich aber frei zuhalten. Zulässig sei dort nur die Bebauung von Flächen, die bereits von Gebäuden umgeben seien. Bei dem Grundstück an der Gartenstraße ist das nicht der Fall. Eine Ausweitung der Siedlung sei rechtlich nicht erlaubt. "Dort angrenzend etwas zu bauen, geht nicht - würde es den Bereich doch erweitern", so Koch. Das sei auch in zwei Gerichtsurteilen so bestätigt worden. Ob durch das Vorhaben daneben auch naturschutzrechlichte Belange beeinträchtigt würden oder der Hochwasserschutz - das Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiet des Galgen- und Schleiferbachs -, sei für die Entscheidung zwar nicht relevant, könne wegen fehlender Unterlagen auch nicht beurteilt werden.

Möglich wäre es, im klassischen Außenbereich befristet für drei Jahre mobile Unterkünfte aufzustellen. Einen Neubau für zehn Jahre, wie ihn die Regierung plant, aber nicht. Vier Appartementhäuser, ein Gebäude mit Doppelzimmern und Gemeinschaftseinrichtungen und ein zentrales Gebäude mit Gemeinschaftsräumen, Büros, Lager- und Abstellräumen und Toiletten sollen dort entstehen. Zudem käme eine Bebauung des Grundstückes nur über ein städtebauliches Verfahren in Betracht. Baurechtlich betrachtet sei die Ablehnung richtig, sagte Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher. Grundsätzlich sehe er zwar den Bedarf, sagte er, wünschte sich aber "ein ordentliches Verfahren", bei dem sich alle Beteiligten äußern könnten.

Möglich wäre es, im Außenbereich befristet für drei Jahre mobile Unterkünfte aufzustellen

In den Landkreis Freising kommen jede Woche etwa vier neue Asylsuchende. Derzeit leben hier 1644 Menschen in 64 Unterkünften. In diesen gibt es momentan 159 freie Plätze. Die bundesweite Verteilung der Asylsuchenden erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Der Landkreis erfüllt seine Quote zur Unterbringung danach zu gut 100 Prozent. Derzeit könne man den Bedarf noch decken, aber wenn noch mehr Unterkünfte wegbrechen, wäre eine Lücke da - darauf wies Gerhard Koch im Planungsausschuss hin.

Mit dem Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft hätten dringend benötigte Plätze für die Unterbringung von Asylbewerbern geschaffen werden können, sagt Verena Gros, Pressesprecherin der Regierung von Oberbayern. "Wir bedauern, dass das bauplanungsrechtlich zulässige Vorhaben abgelehnt worden ist." Die Regierung von Oberbayern werde nun die Gespräche mit der Stadt Freising im neuen Jahr weiterführen. Dabei sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, wie das Bauvorhaben - beispielsweise durch Aufstellung eines Bebauungsplans - doch noch realisiert werden kann.

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Quelle:
SZ vom 13.12.2019
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