Flüchtlinge im Landkreis Freising:"Zum Nichtstun verdammt zu sein, ist nicht schön"

Flüchtlinge im Landkreis Freising: Der Freisinger Landrat Helmut Petz.

Der Freisinger Landrat Helmut Petz.

(Foto: Marco Einfeldt)

Landrat Petz will den gesetzlichen Spielraum bei der Arbeitserlaubnis für Asylbewerber ausschöpfen.

Von Peter Becker, Freising

Ein einklagbares Grundrecht auf Arbeit gibt es in Deutschland nicht. "Aus meiner Sicht ist Arbeiten aber ein Grundbedürfnis menschlicher Existenz", sagt Landrat Helmut Petz (FW). "Jeder Mensch definiert sich über das, was er tut." Das gilt natürlich auch für die Asylbewerber im Landkreis Freising, denen das Landratsamt unter dem neuen Landrat den Eintritt in ein geregeltes Arbeitsleben erleichtern möchte. Denn eine stete Beschäftigung strukturiert den Tag. "Das ist ein Gerüst, das für jeden von uns ganz wichtig ist."

"Einfach zum Nichtstun verdammt zu sein, das ist nicht schön", stellt Petz fest. So sieht aber mancherorts die Realität für Asylbewerber aus, die nach Deutschland kommen. Drei lange Monate müssen sie nach Gesetzeslage ausharren, um überhaupt einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen. Nach zehn Monaten haben die Geflüchteten erst ein Anrecht auf Arbeit. Ob sie eher einer Beschäftigung nachgehen dürfen, liegt im Ermessen des Landratsamts, das die Arbeitserlaubnis erteilt. "Ich möchte die gesetzlichen Spielräume ausnützen, um den Geflüchteten eine Erwerbstätigkeit oder eine Ausbildung zu ermöglichen", betont Petz. Darauf habe er sich schon im Wahlkampf festgelegt. "Denn im Mittelpunkt steht für mich der Mensch."

"Arbeit ist ein Gerüst, das für jeden von uns ganz wichtig ist", stellt Petz fest. Sie strukturiere den Tag und gebe dem Leben einen Sinn. Fehle sie, stelle sich nicht selten ein Gefühl von Nutzlosigkeit oder Lethargie ein. Der Sinn des Lebens fehle. Umgekehrt verbinde Arbeit die Geflüchteten mit unseren Interessen und unserer Gesellschaft, erläutert der Landrat. Arbeit sei ein wesentlicher Teil der Integration. Dies seien alles Argumente, die von der menschlichen Seite her dafür sprechen, Asylbewerber so schnell wie möglich arbeiten zu lassen.

Es gibt natürlich auch ökonomische Aspekte. Für Petz ist es unverständlich, Menschen sich nicht ihren eigenen Lebensunterhalt erarbeiten zu lassen, sondern ihnen lieber Transferleistungen zukommen zu lassen. Und das in einer Region, in der es einen absoluten Mangel an Arbeitskräften gebe. "Ich kann nicht verstehen, warum man diese Ressourcen nicht nutzt", sagt Petz. Es gebe viele Rückfragen von Handwerksbetrieben, dem Dienstleistungsgewerbe oder aber sozialen Einrichtungen, die wissen wollen, warum man Leute, die arbeiten wollen, nicht arbeiten lasse.

Der Landrat nennt noch einen weiteren wichtigen Aspekt, Geflüchtete in Arbeitsverhältnisse zu bringen. Denn selbst wenn ein Asylantrag abgelehnt werde und der Betroffene ausreisen müsse, habe dieser die Chance gehabt, berufliche Erfahrungen zu sammeln und damit eine "tolle Startposition in seinem Heimatland". Petz sieht dies auch als eine Art der Entwicklungshilfe an.

Den Menschen eine Arbeit zu vermitteln, ist per se nicht Aufgabe des Landratsamts, sondern des Jobcenters. Doch die Menschen können nur vermittelt werden, wenn das Landratsamt eine Arbeits- oder Ausbildungserlaubnis erteilt hat. Das Beschaffen eines Arbeitsplatzes ist in einer Region wie Freising kein Problem. Betriebe suchten händeringend nach Arbeitskräften.

Der Nachweis der Identität, der Wille zur Integration und ein straffreies Leben sind Kriterien, von denen Arbeitserlaubnisse abhängig gemacht werden können. Hier setzt Petz an. Es gebe drei Abschnitte im Asylverfahren, erläutert der Landrat. In den ersten drei Monaten dürften Asylbewerber von Gesetzes wegen nicht arbeiten. "Da gibt es keinen Entscheidungsspielraum." Vom vierten bis neunten Monat an könne die Behörde aber nach Ermessen eine Arbeitserlaubnis erteilen. "Da gibt es die beschriebenen Spielräume", erklärt Petz. Seit 2019 müsse dann vom zehnten Monat an eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, ein straffreies Leben vorausgesetzt.

Zusammen mit dem Ausländeramt habe man sich nun darauf verständigt, die Erteilung einer Arbeitserlaubnis vom vierten Monat an hauptsächlich von der Voraussetzung abhängig zu machen, die auch auf eine Erlaubnis nach dem zehnten Monat zutrifft: dass der Betreffende ein straffreies Leben führt. Die anderen beiden Kriterien spielen im Rahmen der Zweckmäßigkeitserwägungen nun eine untergeordnete Rolle.

Warum die Entscheidung des Gesetzgebers für die Zeit nach dem zehnten Monat nicht um ein halbes Jahr vorziehen? Das war der Gedanke, der Petz und das Ausländeramt leitete, wie er sagt. Warum sollte man die Leute sechs Monate lang warten lassen? Dafür gebe es keinen einleuchtenden Grund. Es habe im Ausländeramt aber auch Stimmen gegeben, sagt Petz, die einen Schwenk bei der Erteilung der Arbeitserlaubnisse verneint hätten, weil dies schon in der Vergangenheit so gehandhabt worden sei.

Schon vor seinem Amtsantritt habe es nur sehr wenige Verweigerungen von Arbeitserlaubnissen gegeben, sagt Petz und verweist dabei auf die Zahlen. Seit seinem Amtsantritt Anfang Mai sind 87 Arbeitserlaubnisse erteilt worden. Darunter sind sechs Ausbildungsduldungen und 17 Ausbildungserlaubnisse. 172 Personen haben eine Arbeitserlaubnis, 49 befinden sich derzeit in Ausbildung. Im vergangenen Jahr waren 290 Anträge gestellt und 218 erteilt worden. 30 befanden sich in der Prüfung, 39 wurden zurückgenommen oder aber erledigten sich anderweitig. Nur drei sind abgelehnt worden. Was die Ausbildungserlaubnisse anbelangt, wurden 28 Anträge gestellt und keiner davon abgelehnt.

Von Seiten der Flüchtlingshelfer habe es viel Zustimmung gegeben, sagt Petz. "Sehr viel Zustimmung." Viele Helfer glaubten ihm, dass er im Ausländerrecht den Menschen in den Mittelpunkt stellen wolle. Deshalb seien auch die Helfer an ihn herangetreten, um ihm weitere Anliegen und Wünsche vorzutragen. Etwa, dass bei Anträgen eine zu lange Bearbeitungsdauer zu beklagen sei. Andere wünschten sich, dass es innerhalb des Landratsamts jenseits der zuständigen Sachbearbeiter spezielle Ansprechpartner für Helfer geben sollte.

Unisono lautete der Wunsch, die Zusammenarbeit zwischen den Helferkreisen und dem Freisinger Landratsamt weiter zu verbessern. Eine Möglichkeit dazu führt über den "runden Tisch", der von einer reinen Informationsveranstaltung für die Helferkreise zu einem echten Gedanken- und Erfahrungsaustausch weiterentwickelt werden könnte.

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