Freising:Eltern müssen Kinderbetreuung weiter zahlen

Freising: Die Kindertagesstätten sind geschlossen - die Gebühren aber müssen von den Eltern trotzdem bezahlt werden. Wie das geregelt wird, ist noch offen.

Die Kindertagesstätten sind geschlossen - die Gebühren aber müssen von den Eltern trotzdem bezahlt werden. Wie das geregelt wird, ist noch offen.

(Foto: Marco Einfeldt)

Die Stadt hat noch keine Regelung für den Sonderfall, auch die privaten Träger nicht. Es soll aber Hilfen geben

Von Laura Dahmer, Freising

Kindergärten, Kindertagesstätten und andere Betreuungseinrichtungen im Landkreis sind bereits seit drei Wochen wegen des Coronavirus geschlossen. Betreut werden nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, sprich als Pflege- und Rettungskräfte, Verkäufer in Supermärkten oder in anderen essenzielle Berufen. Trotzdem gehen nicht nur von ihren, sondern auch von den Konten aller anderer Eltern weiterhin regelmäßig Kita-Gebühren ab. Eine wirkliche Antwort, ob die Gebühren auch in Zukunft weiter erhoben werden oder ob es eine finanzielle Entlastung für die Familien gibt, hat die Stadt Freising noch nicht.

"Die wenigsten Verträge regeln, was bei einer Pandemie passieren soll", heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt, das gelte sowohl für städtische Einrichtungen wie für private Trägerschaften. Man bittet die betroffenen Eltern deshalb um Geduld. Einige erste Maßnahmen gibt es trotzdem: So können die Gebühren der städtischen Einrichtungen auf Antrag gestundet werden. Das beschloss der Freisinger Stadtrat in seiner Sitzung vergangene Woche.

Eltern, die Probleme mit der Begleichung der Gebühren haben, können per Online-Formular einen Antrag auf Stundung stellen. Das gilt sowohl für Kita-Gebühren als auch für Ferienbetreuung, Musikschulgebühren sowie Essens- und Getränkegeld. Ab Antragsstellung wird die Stundung vorerst auf drei Monate angesetzt, ohne Zinsen. Auch müssen keine besonderen Bedarfsnachweise eingereicht werden. Der Antrag findet sich auf der Homepage der Stadt, unter https://www.freising.de/rathaus/rathaus-direkt/formulare/zinslose-stundung.

Die privaten Träger wollen sich derweil an das Vorgehen der Stadt halten. Albert Söhl vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) bedauert, weiter Geld von den Eltern einziehen zu müssen. "Natürlich würden wir die Familien lieber entlasten und keine Gebühren verlangen", sagt er. Das Personal müsse aber weiter bezahlt werden, auch andere Fixkosten fallen während der Corona-Krise an. "Wenn wir alle Eltern von den Beiträgen freistellen, summiert sich das ganz schön, weder private Träger noch kleine Gemeinden können das leisten", sagt Söhl. In den Einrichtungen des BRK verzichte man von jetzt an zumindest auf Essensgeld, "die Kinder essen ja auch schließlich nicht bei uns". Wer aber wirklich Engpässe hat, solle sich einfach bei den Trägern melden. Zumindest beim BRK, versichert Söhl, werde man dort Lösungen finden.

Für Eltern, die infolge der Corona-Krise Einkommensausfälle beklagen, gibt es ab April vereinfachten Zugang zu einem Notfall-Kinderzuschlag. Anders als sonst wird bei einer Antragsstellung nur das Einkommen des Vormonats darüber entscheiden, ob und wie viel Zuschlag eine Familie pro Kind erhält. Bisher war dafür das Einkommen des letzten halben Jahres entscheidend. Wer also jetzt von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit betroffen ist, hat Aussicht auf höhere staatliche Hilfen. Auch eine Übernahme der Kita-Gebühren durch das Amt für Jugend und Familie könnte dadurch möglich werden.

Vorerst werden für viele Eltern die Kita-Gebühren also wie gewohnt fällig, die Stadt Freising hofft in den kommenden Wochen auf weitere Beschlüsse von Seiten des Bundes und des Freistaats. Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (https://www.stmas.bayern.de) finden sich unter "Hilfestellung für Familien in der Corona-Krise" weitere Informationen und Links zur Kindertagesbetreuung.

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