Freising:Eltern erhalten Geld zurück

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Stadt Freising erstattet Gebühren für ausgefallene Betreuungstage

Das werden einige Freisinger Eltern gerne hören: Für die Betreuungstage, die im Mai und Juni dieses Jahres beim Streik in den städtischen Kindergärten ausgefallen sind, gibt es nun doch das Geld zurück. Bereits zwei Mal war in den Gremien des Stadtrats über diese Frage diskutiert worden, im Finanzausschuss und im Stadtrat selber. Beide Male hatte sich die Stadtverwaltung mit ihrer Argumentation durchgesetzt, nach der die Gebührensatzung so eine Rückzahlung schlicht nicht vorsehe. Vor einer rückwirkenden Änderung aber warnte das Rechtsamt.

Also entschieden sowohl der Ausschuss als auch das Plenum zunächst zähneknirschend, die Satzung stattdessen für künftige Fälle zu ändern. Im Stadtrat allerdings ging diese Abstimmung 13:13 aus - was zunächst als Votum gegen eine rückwirkende Änderung gewertet wurde. Das wiederum stellte sich dann als Fehler heraus, weshalb es am Donnerstagabend zu einer Neuauflage der Debatte im Rathaussaal kam.

Während sich Monika Schwind (FSM) einmal mehr für die Erstattung der Gebühren stark machte und dabei vor allem von Ulrich Vogl (ÖDP) und den meisten Mitgliedern der CSU-Fraktion unterstützt wurde, wendete sich Eva Bönig (Grüne) gegen die rückwirkende Änderung: "Ein Streik macht doch nur Sinn, wenn er auch weh tut", sagte sie. "Immerhin haben sich die Eltern daraufhin mit den Erzieherinnen solidarisiert." Peter Warlimont (SPD) warnte mit Blick auf andere Satzungen der Stadt, hier jetzt kein Fass aufzumachen - allerdings vergeblich.

Bei der Abstimmung, die zur Sicherheit dieses Mal in zwei Schritten durchgeführt wurde, stimmten zunächst 31 Stadträte für eine grundsätzliche Satzungsänderung, sieben waren dagegen. Damit war schon einmal gesichert, dass die Kindergarten-Gebühren im Fall von Streiks künftig erstattet werden können. Deutlich knapper ging die dann folgenden Abstimmung aus: 22 Stadträte votierten für eine rückwirkende Erstattung an die Eltern. 16 waren dagegen.

© SZ vom 31.10.2015 / vo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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