Prozess am Landgericht:Drogenkuriere am Echinger See geschnappt

Mordprozess Landshut

Am Landgericht Landshut wurden die beiden Angeklagten zu drei bzw. drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

(Foto: dpa)

Zwei Männer, die zehn Kilogramm Marihuana von München nach Magdeburg bringen wollten, sind am Landgericht Landshut zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden

Von Peter Becker, Landshut/Eching

Den einen hat die Aussicht auf schnell verdientes Geld gelockt, der andere nahm mehr oder weniger aus Langeweile an einer Kurierfahrt teil. Bei der sollten im März zehn Kilogramm Marihuana von München nach Magdeburg transportiert werden. Daraus wurde nichts. Streifenbeamte der Neufahrner Polizei kontrollierten den auffälligen schwarzen Mercedes 500, der auf einem Parkplatz am Echinger See stand. In dessen Kofferraum befand sich eine Sporttasche, in der das Rauschgift versteckt war. Die 1. Strafkammer am Landshuter Landgericht mit Vorsitzendem Richter Markus Kring verurteilte die beiden Drogenkuriere wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln zu längeren Haftstrafen.

Ursprünglich standen die beiden aus Magdeburg stammenden Männer im Verdacht, selbst mit der Droge handeln zu wollen. Das rührte daher, weil der 31-jährige Beschuldigte ein Jahr zuvor etwa 90 000 Euro auf ein Konto eingezahlt hatte. Das ergab eine Überprüfung, die den Verdacht auf Drogenhandel nahe legte. Über seinen Verteidiger Maik Bunzel ließ der 31-Jährige in der Verhandlung aber erklären, dass das Geld aus seiner Arbeit als männliche Hostess stamme.

Beide stammen aus der Hooligan-Szene, der Ältere war Escort-Mann für reiche Damen

Beide Angeklagte haben ihre Wurzeln in der Magdeburger Hooligan-Szene. Der 31-Jährige arbeitete eigentlich im Sicherheitsgewerbe. Mit dem Geld, das es in dieser Branche zu verdienen gibt, hätte er sich aber nicht den Lebenswandel leisten können, den er zuletzt pflegte. Von einem Bekannten aus der Szene bekam der Angeklagte den Tipp, wie er aussagte, es doch mal als Escort für wohlhabende Frauen im Alter von 40 Jahren aufwärts zu versuchen. Dies sprach er mit seiner Lebensgefährtin ab. Offenbar fanden die Damen Gefallen an ihm. Schon nach ein paar Monaten hatte er Stammkundinnen gefunden, so dass er es nicht mehr nötig hatte, in einem Forum zu inserieren. Er habe im Monat so zwischen 5000 und 7000 Euro verdient, sagte er. Vorsitzender Richter Kring glaubte dem Angeklagten die Erklärung, woher das Geld auf dessen Konto stamme. Dies zu widerlegen, hätte dem Gericht Kopfzerbrechen bereitet, sagte er in der Urteilsverkündung. "Das wäre eine intelligent ausgedachte Geschichte." Zudem hatte die Lebensgefährtin des Beschuldigten bei ihrer Vernehmung durch die Magdeburger Polizei ausgesagt, dass dieser sein Geld mit Prostitution verdiene. Richter Kring hielt die Annahme einer vereinbarten Absprache zwischen dem Paar für eine "abstruse Idee".

So ganz passte die Art und Weise, wie ihr Partner den Lebensunterhalt verdiente, seiner Freundin nicht. Trotz des Versprechens, ihr ein Wimpernstudio einzurichten, kam es immer öfter zum Streit. Der 31-Jährige wollte sich eine neue Geldquelle erschließen. Aus der Szene bekam er den "guten Tipp", sich doch mal als Drogenkurier zu versuchen. Als Bewährungsprobe sollte er das Marihuana von München nach Magdeburg fahren. Als Lohn warteten 1500 Euro. Weil der Beschuldigte seinen Beifahrer aus der Hooligan-Szene kannte, überredete er den 22-Jährigen dazu, mitzumachen. Sie könnten sich bei der Fahrt am Steuer abwechseln. Der 22-Jährige sollte dafür 500 Euro erhalten.

Der 22-Jährige erhiehlt eine Haftstrafe von drei Jahren, der 31-Jährige drei Jahre und acht Monate

Die Übergabe des Marihuanas fand am Echinger See statt. Über Hintermänner verrieten die beiden Drogenkuriere aus Angst nichts. Die Staatsanwältin hatte für den 22-Jährigen eine Haft von fünf, für seinen älteren Kompagnon von fünf Jahren und neun Monaten gefordert. Sie orientierte sich dabei an Urteilen, die gegen am Flughafen im Erdinger Moos ertappte Kokainschmuggler verhängt wurden. Diese dürften aber nicht als Maßstab genommen werden, sagte Vorsitzender Richter Kring. Deren Drogen seien wesentlich gefährlicher. Er verhängte gegen den jüngeren Drogenkurier eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Acht Monate länger muss der 31-Jährige in Haft bleiben, weil er unter offener Bewährung wegen Urkundenfälschung stand.

Die Verteidiger dürften mit den Urteilen zufrieden sein. Sie wissen um die Strenge, mit der in Bayern Drogendelikte geahndet werden, und hatten sich ein Strafmaß gewünscht, wie es eher in Berlin oder Hannover üblich ist. Strafmildernd wirkten sich die Geständnisse der Angeklagten aus und dass die Droge nicht in Umlauf geraten ist.

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