Corona-Impfungen im Landkreis Freising:Höchste Priorität für  über 80-Jährige

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So sieht Anamnese-Bogen aus, den man vor der Impfung ausfüllen muss.

(Foto: Landratsamt)

Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis leben und älter als 80 Jahre alt sind, können sich von sofort an für die Impfung gegen das Corona-Virus vormerken lassen.

Von Peter Becker, Freising

Die Impfungen gegen das Coronavirus haben im Landkreis Freising am Sonntag begonnen. Viele Menschen im Landkreis bewegt jetzt die Frage, wann sie an der Reihe sind, sich ihre Dosis an Impfstoff abzuholen - sofern sie das möchten. Die Pressestelle des Freisinger Landratsamts weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis leben und älter als 80 Jahre alt sind, von sofort an für die Impfung gegen das Covid-19-Virus vormerken lassen können. Sie gehören zu dem Personenkreis, der laut Bundesregierung die höchste Priorität besitzt. Die Anmeldung kann ausschließlich per E-Mail oder per Post geschehen.

Wer sich auf elektronischem Weg anmeldet, muss nach Angaben der Pressestelle in seiner E-Mail seinen Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer angeben. Nach Möglichkeit sollten beide Alternativen - Festnetz und Mobiltelefon - berücksichtigt werden. Die Anmeldung per E-Mail kann nur mit diesen vier persönlichen Angaben bearbeitet werden. Sie ist ausschließlich an die Adresse impftermin@kvfreising.brk.de zu richten.

Danach bekommt der Impfwillige ein Aufklärungsmerkblatt und ein kombiniertes Anamnese-/Einwilligungsformular zugeschickt. Im ersten Teil muss die oder der Betroffene Fragen dazu beantworten, ob er derzeit unter Fieber, einer chronischen Erkrankung oder Immunschwäche leide. Letzteres könnte beispielsweise durch die Einnahme von Medikamenten bedingt sein. Es muss angegeben werden, ob blutverdünnende Mittel eingenommen werden, eine Blutgerinnungsstörung oder eine Allergie vorliegt. Dann muss die Person bestätigen, ob sie in die Impfung einwilligt oder sie ablehnt. Diese Unterlagen sind ausgefüllt und unterschrieben zum Impftermin im Impfzentrum im ehemaligen Stabsgebäude der Steinkaserne mitzubringen. Über den Termin wird die oder der Betroffene automatisch benachrichtigt. Das Landratsamt weist darauf hin, dass dessen Vergabe davon abhängig ist, welche Mengen an Impfstoff geliefert werden.

Darüber hinaus schreibt das Landratsamt alle Bürgerinnen und Bürger, die älter als 80 Jahre sind, in den kommenden Tagen per Post an. In dem Brief befinden sich ein Aufklärungs- und ein Anamnesebogen sowie eine genaue Erläuterung des weiteren Vorgehens, falls eine Impfbereitschaft besteht. Wer sich bereits per E-Mail angemeldet hat, braucht dies nicht erneut zu tun.

Die Pressestelle des Landratsamts muss diejenigen Bürgerinnen und Bürger vertrösten, die sich derzeit beim Bayerischen Roten Kreuz oder bei der Behörde melden, aber nicht zu der Gruppe mit der höchsten Priorität gehören. Sie können sich erst später und dann ausschließlich über das Online-Anmeldeportal der Bundesregierung für eine Impfung registrieren lassen.

Das Landratsamt geht bei der Vergabe der Impftermine strikt nach der Prioritätenliste der Bundesregierung vor. Höchsten Vorrang genießen dabei die Personen, die über 80 Jahre alt sind. Vorrang genießen auch Menschen, die in Einrichtungen für Ältere oder Pflegebedürftige wohnen oder dort arbeiten, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdiensten, ambulanter Palliativversorgung oder Impfzentren sowie Mitarbeiter der Transplantationsmedizin oder Onkologie.

Hohe Priorität genießen über 70-Jährige, Personen mit Trisomie 21, Demente, geistig Behinderte oder solche nach einer Organtransplantation sowie deren enge Kontaktpersonen. Dazu gehören auch Menschen, die in den entsprechenden Einrichtungen arbeiten oder in ambulanten Pflegediensten tätig sind, die sich um geistig Behinderte kümmern oder sie behandeln. Kontaktpersonen zu Schwangeren zählen ebenso in diese Gruppe. Wer dem Covid-19-Virus besonders ausgesetzt ist, wie etwa Personal mit häufigem Patientenkontakt, der Blut- und Plasmaspendedienste und das in den Testzentren, gehört ebenfalls in die zweithöchste Kategorie. In diese sind auch Polizisten und Ordnungskräfte eingestuft, die etwa bei Demonstrationen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Wer im öffentlichen Gesundheitsdienst oder an relevanten Stellen der Krankenhausinfrastruktur tätig ist, in einer Flüchtlings- oder Obdachlosenunterkunft lebt oder arbeitet, wird ebenfalls in Gruppe zwei zu einem Impftermin gebeten.

Erhöhte Priorität genießen über 60-Jährige oder wer an gewissen Krankheiten leidet. Dazu zählen etwa Adipositas, chronische Nieren- und Lebererkrankungen, Aids, Diabetes, Herz- oder Schlaganfallpatienten, Krebskranke, Menschen, die an COPD oder Asthma erkrankt sind, und Rheumatiker. An dritter Stelle rangieren auch Personen in medizinischen Einrichtungen ohne Kontakt zu Menschen, die an Infektionskrankheiten leiden könnten. Zu dieser Gruppe gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen, Streitkräften, bei der Polizei, der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz oder der Justiz.

Erhöhte Priorität genießen Personen, die an relevanter Stelle in Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind. Dazu zählen etwa die Energieversorgung, Telekommunikation, Informationstechnik, Gesundheitswesen, Transport und Verkehr, Apotheken und die Pharmawirtschaft sowie die Ernährungswirtschaft. Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer zählt die Bundesregierung ebenso zu dieser Personengruppe. In diese Kategorie fallen auch Menschen mit prekären Arbeits- und Lebensbedingungen.

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