Süddeutsche Zeitung

Inzidenz-Wert  von 46,81 im Landkreis Freising:Sperrstunde um 23 Uhr

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Seit Samstag gelten strengere Infektionsschutzmaßnahmen, die von der Polizei auch kontrolliert werden. An diesem Montag will das Landratsamt wohl festlegen, auf welchen öffentlichen Plätzen die Maskenpflicht gilt.

Von Birgit Goormann-Prugger, Freising

In der Nacht zum Samstag hat das Gesundheitsministerium die Verordnung zur Änderung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayISMV) auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die darin festgelegten Einschränkungen gelten für ganz Bayern. Die Verordnung ersetzt nach einer Mitteilung des Freisinger Landratsamtes auch die erst am Freitag erlassene Allgemeinverfügung des Landkreises Freising. Das hat das Freisinger Landratsamt am Samstagmittag mitgeteilt.

Das Gesundheitsministerium gebe auf seiner Internetseite ( www.stmgp.bayern.de) täglich die Landkreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus den Wert 35 pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten werde. Auf dieser Liste sei auch der Landkreis Freising wegen der derzeitigen Inzidenz von 46,81 (laut RKI) aufgeführt, so das Landratsamt weiter. Solange der Landkreis Freising dort genannt werde, würden verschärfte Corona-Regeln gelten.

So wird zum Beispiel in allen Kommunen mit einem Inzidenzwert von 35 oder mehr "der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt", so die genaue Formulierung, die am Sonntagnachmittag wegen der Verwirrung um die Corona-Sperrstunde in Gegenden mit hohen Infektionszahlen noch einmal präzisiert wurde. Auch der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist untersagt. Ob diese Vorgaben auch eingehalten wurden, das hat die Freisinger Polizei am Samstagabend nach Aussagen eines Sprechers auch kontrolliert. "Wir sind die Freisinger Lokale abgefahren und haben ihnen gesagt, um 23 Uhr ist Schluss, das ist in der Gastronomieszene natürlich auf gänzliches Unverständnis gestoßen", sagte der Sprecher weiter.

Sollte der Landkreis den Inzidenzwert von 50 überschreiten, sei dann bereits um 22 Uhr Schluss. Eine weitere Vorgabe der neuen Verordnung ist die Maskenpflicht auf öffentlichen Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Auf welchen stark frequentierten öffentlichen Plätzen in Freising und dem Landkreis die Maskenpflicht und ein Alkoholverbot erlassen werden, will das Landratsamt laut eigenen Aussagen bald festlegen. "Das soll wohl an diesem Montag geschehen, in Absprache mit uns, das müssen wir ja auch kontrollieren, da können wir uns nicht rausnehmen. Außerdem gibt es auch immer wieder Anzeigen von Bürgern, die Verstöße gegen die geltenden Infektionsschutzmaßnahmen melden", sagte der Polizeisprecher. Das Freisinger Landratsamt hatte überdies bereits am Samstag "dringend empfohlen", angesichts der steigenden Infektionszahlen auf allen öffentlichen Plätzen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Maskenpflicht gilt nach der neuen Verordnung auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.

Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern (Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die aktuelle Verordnung kann auch auf der Webseite des Landratsamtes unter https://www.kreis-freising.de/ oder unter www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-588/ eingesehen werden.

Bei Fragen zu der neuen Regelungen können sich die Bürger an das Corona-Bürgertelefon (0 81 61/60 06 01) des Landkreises wenden.

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Quelle:
SZ vom 19.10.2020
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