Freising:Chat mit der Polizei

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Ein Moosburger, der kinderpornografische Bilder und Videos besitzt, fliegt auf und wird zu Bewährungsstrafe verurteilt

Von Alexander Kappen, Freising

Einen Anwalt hat der Angeklagte zur Verhandlung am Freisinger Amtsgericht nicht mitgebracht. Das Geld, so mag er sich denken, kann er sich sparen. Die Sachlage ist schließlich eindeutig. Nicht zuletzt deshalb, weil der 29-jährige Moosburger in vollem Umfang geständig ist und gar nicht versucht, irgendetwas zu leugnen. Er gibt zu, knapp 800 Bild- und mehr als 70 Video-Dateien mit kinderpornografischem Inhalt auf mehreren Geräten gespeichert und in seiner Wohnung aufbewahrt zu haben. Richterin Tanja Weihönig verurteilt den Moosburger zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss er 2000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Dem Angeklagten ist ein Chat beim Messaging-Dienst ICQ zum Verhängnis geworden. Dort kommunizierte er unter einem Pseudonym mit einem zwölfjährigen Mädchen und offenbarte diesem seine sexuellen Neigungen. Er schrieb ihm auf Nachfrage, dass er entsprechende Bilder von jungen Mädchen besitze. Hinter der zwölfjährigen Chat-Partnerin verbarg sich in Wirklichkeit ein Polizist. Dieser meldete den Fall der Kriminalpolizei Erding, die daraufhin am 15. Juni dieses Jahres eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten durchführte.

"Er hat gleich zugegeben, dass er das in dem Chat war und dass er Kinderpornos zugeschickt bekommen hat", berichtet ein Kripo-Beamter in der Gerichtsverhandlung am Donnerstag. Der Angeklagte soll auch Kontakte zu zwei Personen in Koblenz und Passau gehabt und mit ihnen Kinderpornos ausgetauscht haben. Diese Verfahren fielen jedoch in die Zuständigkeit anderer Dienststellen und seien deshalb abgegeben worden, sagt der Polizeibeamte. Beim Angeklagten wurden 798 Bilder und 73 Videos auf einem Laptop, zwei Handys und einem USB-Stick sichergestellt. Der 29-Jährige gab die Geräte offenbar ohne Probleme heraus. "Er war bei der Durchsuchung kooperativ und ist auch, wie vereinbart, zur Vernehmung zu uns gekommen", berichtet der Kriminalpolizist.

Auch in der Verhandlung am Amtsgericht unternimmt der Angeklagte keinerlei Vertuschungsversuche. "Das, was in der Anklage steht, stimmt", sagt er mit ruhiger Stimme, "die Geräte, auf denen die Dateien gefunden wurden, gehören alle mir." Auf Nachfrage der Richterin gibt er darüber hinaus zu: "Es war mir schon bewusst, dass das auf den Bildern und Videos Kinder waren - und mir war auch klar, dass sie unter 14 Jahre alt waren." Er zeigt sich reumütig. "Das war ziemlich doof von mir , ich weiß, aber das war mir eine Riesenlehre", sagt er. Mit der Einziehung der Datenträger ist er ebenso einverstanden wie mit der freiwilligen Abgabe von Körperzellen für die DNA-Datenbank.

Dem 28-Jährigen, der keine abgeschlossene Berufsausbildung, aber eine feste Arbeitsstelle hat, kommt zugute, dass er nicht vorbestraft und in ein soziales Umfeld integriert ist. Er wohne im Haus seiner Eltern, zu denen er ein gutes Verhältnis habe, erzählt er. Seit drei Monaten habe er eine Freundin. Staatsanwältin und Richterin halten es daher für vertretbar, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Aber eine bloße Geldstrafe, auch da sind sie sich einig, komme nicht in Frage. Dafür sei die Anzahl der gefundenen Bilder und Videos einfach zu hoch.

© SZ vom 16.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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