Freising:Geschützte Bäume ohne Erlaubnis gefällt

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Der Eigentümer eines Grundstücks am Freisinger Bahnhof beseitigt ohne Genehmigung zwei große Rosskastanien. Das verstößt gegen die Stadtgrünverordnung und könnte eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro nach sich ziehen.

Von Birgit Goormann-Prugger, Freising

Der Eigentümer eines Grundstücks am Freisinger Bahnhof wird Ärger mit der Stadt Freising und der Unteren Naturschutzbehörde im Freisinger Landratsamt wegen eines Verstoßes gegen die geltende Stadtgrünverordnung bekommen. Er hatte am Dienstag zwei große Rosskastanien an der Nordostseite des Freisinger Bahnhofgebäudes gefällt. Dafür hätte er eigentlich einen Fällantrag stellen müssen, der von der Stadt Freising dann geprüft worden wäre. Das hat er nicht getan. "Die Baumfällungen waren der Stadt nicht bekannt, eine entsprechende Maßnahme folglich weder beantragt noch genehmigt", heißt auf Nachfrage der SZ in einer Presseerklärung der Stadt.

Der Freisinger Landschaftsarchitekt Raimund Raab hatte die SZ per Mail auf die Fällaktion aufmerksam gemacht. "Beteiligte gaben heute früh die Auskunft, dass die Bäume wohl weichen müssten, damit die Müllcontainer nicht mehr per Hand an den Bahnhofsplatz geschoben werden müssten, sondern das Müllfahrzeug bis an den Containerstandort fahren kann", heißt es darin. Der Landschaftsarchitekt, der auch Gehölzgutachter ist, erklärte in seiner Mail weiter, es handele sich nach Augenschein um zwei gesunde, vitale und verkehrssichere Bäume. Die noch stehenden Baumstümpfe zeigten keinerlei Schäden, beiden Bäumen müsse zudem in ihrer Umgebung eine hohe städtebauliche Wirkung und mikroklimatische Funktion zugeschrieben werden. Eine zeitgemäße Planung hätte hier bei einer möglichen Bebauung die Bäume in das neue Ensemble integriert, so Raab weiter.

Beide Bäume würden auch gemäß der Stadtgrünverordnung als geschützt gelten, erklärte Christl Steinhart, Pressesprecherin der Stadt Freising. Darum liege ein Verstoß gegen Paragraf 3, Absatz 1 der Stadtgrünverordnung vor. Darin heißt es: "Es ist verboten, die geschützten Bäume ohne Erlaubnis der Stadt Freising zu beseitigen oder zu beschädigen." Darüberhinaus seien Baumfällungen im Zeitraum vom 1. März bis 30. September aus artenschutzrechtlichen Gründen verboten. Die Stadt Freising werde das Thema nun in Absprache mit dem Landratsamt Freising und der Unteren Naturschutzbehörde klären. Das bedeute, der Eigentümer werde zu den durchgeführten Maßnahmen bei einer Anhörung befragt. Gegebenenfalls würden erforderliche Schritte, beispielsweise also ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit, in die Wege geleitet.

Die Freisinger Stadtgrünverordnung sieht vor, dass der Eigentümer in diesem Fall zu Ersatzpflanzungen beziehungsweise Ausgleichszahlungen aufgefordert werden kann. Wird das Ganze als Ordnungswidrigkeit beurteilt, kann der Eigentümer laut Stadtgrünverordnung mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50 000 Euro belegt werden.

Nach jahrzehntelangem Ringen hatte der Freisinger Stadtrat im Dezember 2018 eine Grünverordnung für Freising beschlossen, die Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 Zentimetern besser schützen soll, ohne dem Baurecht im Weg zu stehen. Um die Durchgrünung der Stadt sicherzustellen, die Lebensqualität und das Kleinklima zu verbessern, das Stadtbild zu gliedern und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten, dürfen im Stadtgebiet seitdem Bäume, die in einem Meter Höhe über dem Boden mehr als 80 Zentimeter Umfang aufweisen, nicht mehr ohne Erlaubnis gefällt oder auch nur beschädigt werden.

© SZ vom 25.03.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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