Verhandlung am AmtsgerichtDie Spur führt nach Freising

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Ein Mann ist am Freisinger Amtsgericht wegen des Besitzes von kinderpornografischen Videos zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Ein Mann ist am Freisinger Amtsgericht wegen des Besitzes von kinderpornografischen Videos zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Johannes Simon/Archiv

Nach Hinweis durch das FBI verurteilt das Schöffengericht einen Mann wegen Besitzes von Videos mit kinderpornografischem Inhalt zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Von Peter Becker, Freising

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Das FBI hat wie so oft in der jüngsten Vergangenheit ein Ermittlungsverfahren wegen des Herunterladens von kinderpornografischen Darstellungen an die deutschen Behörden weitergeben. Aufgrund eines Softwareabgleichs führten die Spuren nach Freising. Angeklagt war nun ein 24-jähriger Mann, der mittlerweile in Neufahrn lebt. Bei einer Hausdurchsuchung vor zwei Jahren waren bei ihm auf einem Smartphone fünf Videos festgestellt worden, in denen minderjährige Mädchen sexuell missbraucht oder in aufreizenden Posen dargestellt worden waren. Nach einem Verständigungsgespräch verurteilte das Schöffengericht am Freisinger Amtsgericht den Mann jetzt wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist.

Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier informierte nach dem Verständigungsgespräch zunächst darüber, dass es im Juli dieses Jahres zu einer Gesetzesänderung gekommen ist. Zuvor stand auf den Besitz von Schriften, Dateien oder Videos noch eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Der Gesetzgeber senkte diese Mindeststrafe auf drei Monate herab. Diese Änderung geht auf eine Initiative der Bundesregierung zurück, die damit eine Entscheidung aus dem Jahr 2021 korrigiert. Der Besitz von kinderpornografischen Schriften war seinerzeit zum Verbrechen hochgestuft worden.

Diese Änderung ist laut Bundesregierung jetzt rückgängig gemacht worden. Die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sollten im Einzelfall flexibel handeln können, um schwere Fälle vorrangig zu behandeln. Diese Möglichkeit soll ihnen durch das Gesetz wieder eröffnet werden. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass sich in der Praxis zahlreiche Fälle ergeben hatten, für welche die bis zum Juli geltende gesetzliche Regelung keine sachgerechte Lösung bietet. So machte sich etwa ein Lehrer strafbar, weil er gefundenes kinderpornografisches Material weitergeleitet hatte, um auf einen Missstand hinzuweisen.

Im Rechtsgespräch war dem Angeklagten im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten bis zu einem Jahr in Aussicht gestellt worden. Die Staatsanwältin plädierte für Letzteres, das Schöffengericht blieb am unteren Ende des vereinbarten Strafmaßes. Zugutekam dem Beschuldigten sein bislang unbescholtenes Leben, sein Geständnis und der Umstand, dass die Tat bereits mehr als zwei Jahre zurückliegt. Im Gegensatz zu anderen Verfahren am Amtsgericht hatte der 24-Jährige „nur“ fünf Videos in seinem Besitz. Andere Angeklagte hatten Tausende Videos oder Dateien auf ihren Datenträgern gehortet. Zusätzlich muss der Mann als Auflage 1000 Euro an den Freisinger Kinderschutzbund zahlen.

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