Verhandlung in Freising:Scheinbar leichter Job

Verhandlung in Freising: Studentin wird am Freisinger Amtsgericht wegen Geldwäsche verurteilt, weil sie für unbekannte Betrüger in Bitcoins investiert hat.

Studentin wird am Freisinger Amtsgericht wegen Geldwäsche verurteilt, weil sie für unbekannte Betrüger in Bitcoins investiert hat.

(Foto: FRS)

Eine Studentin wird am Amtsgericht wegen Geldwäsche verurteilt, weil sie für unbekannte Computerbetrüger 11 600 Euro in Bitcoins investiert hat.

Von Peter Becker, Freising

Studierende sind oft knapp bei Kasse. Darum erschien das Angebot, das eine 26-jährige Freisingerin via E-Mail bekam, recht attraktiv. Der Job schien einfach zu sein: Sie brauchte nur ein Konto eröffnen, auf das Geld überwiesen werde. Von diesen Beträgen sollte sie Bitcoins kaufen und diese auf ein anderes Konto überweisen. Als Lohn sollte sie offenbar 2000 Euro oder aber fünf Prozent der überwiesenen Summe erhalten. Leichtfertigerweise ließ die junge Frau sich auf das Geschäft ein und musste sich nun wegen Geldwäsche vor dem Freisinger Amtsgericht verantworten. Dort hatte sie Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes des Strafbefehls eingelegt. Richterin Tanja Weihönig reduzierte den Betrag angesichts der Einkommensverhältnisse der Studentin von ursprünglich 4230 auf 1800 Euro.

Vor der Verhandlung am Freisinger Amtsgericht hatte es keine Verständigung gegeben. Laut Anklageschrift hatte sich die Studentin mit unbekannten Hintermännern zum Weiterleiten des Geldes überreden lassen. Allerdings kam es nur zu einem einzigen Geschäft. Die Hintermänner überwiesen 11 618 Euro auf das Konto der Studentin. Davon durfte sie 1278 für sich behalten, den Rest legte sie in Bitcoins an. Wie auch immer das anrüchige Geschäft aufgeflogen ist: Das Konto der Studentin wurde gesperrt. Laut Staatsanwältin stammte das überwiesene Geld aus einem Computerbetrug. Sie warf der Studentin vor, alle Vorsicht außer Acht gelassen zu haben, weil sie sich ein Zusatzeinkommen verschaffen wollte. Die Mail sei "absolut auffällig" gewesen.

Den Job habe sie über das Portal des Studentenwerks bekommen, sagt die Angeklagte

Die angeklagte Studentin selbst sagte, dass sie die Tätigkeit über das Portal des Studentenwerks angeboten bekommen habe. Sie habe das als normale Aufgabe verstanden, habe ein Formular ausgefüllt und sei von ihren Auftraggebern akzeptiert worden. Sie habe diese sehr wohl gefragt, warum sie die Transaktionen nicht selbst tätigten. "Die Leute haben gesagt, sie sind aus Polen", schilderte die Angeklagte. Von dort aus seien solche Geschäfte nicht möglich. Ihr seien erst Zweifel an deren Rechtmäßigkeit gekommen, als ihr Konto gesperrt worden sei.

Die Studentin zeigt durchaus Schuldeinsicht. Ihr ging es bei ihrem Einspruch gegen den Strafbefehl hauptsächlich darum, die Höhe des Tagessätze zu senken. Die waren auf die Gesamtsumme von 4230 Euro, zahlbar in 90 Tagessätzen á 47 Euro, festgelegt. "Ich habe nicht so viel Geld", verwies die junge Frau auf ihre 1000 Euro Einkünfte als Werkstudentin. Der Vertrag läuft im September aus. An Miete muss sie 500 Euro im Monat zahlen.

Die Richterin senkte die Tagessätze angesichts einer angespannten finanziellen Lage

Angesichts der angespannten finanziellen Lage der Studentin fand Richterin Tanja Weihönig die Tagessatzhöhe zu hoch. Wie von der Staatsanwältin vorgeschlagen, senkte sie diese von 47 auf 20 Euro ab. Die Anzahl der Tagessätze von 90 fand sie allerdings als durchaus angemessen. Daran wollte sie angesichts der Höhe des überwiesenen Betrags nicht rütteln.

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