Süddeutsche Zeitung

Freising:3-G-Regel im Landratsamt

Für alle Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes Freising gilt die 3-G-Regel. Wer die Gebäude des Landratsamtes betreten möchte, muss nachweisen, dass er gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder getestet ist. Zusätzlich zum 3-G-Nachweis ist ein Ausweisdokument mit sich zu führen. Für Genesene gilt, dass das positive PCR-Testergebnis mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Getestete müssen einen gültigen negativen Corona-Test einer offiziellen Stelle vorlegen. Ein PCR-Test darf maximal 48 Stunden zurückliegen, ein Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden, wobei der Zeitpunkt des Tests maßgeblich ist. Selbsttests werden nicht anerkannt. Es besteht keine Möglichkeit, einen Selbsttest vor Ort unter Aufsicht zu machen. Antigen-Schnelltests stehen jedem kostenlos und zudem täglich zur Verfügung. Eine Auflistung der Testzentren im Landkreis Freising sowie einen Apotheken-Finder gibt es unter https://lrafs.de/9awj auf der Webseite des Landratsamtes.

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SZ vom 02.12.2021 / sz
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