Mann zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt:18 Personen illegal eingeschleust

Mordprozess Landshut

Nach einer tödlichen Raserei bei Eching hat ein Berufungsgericht einen Jugendlichen zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

(Foto: dpa)

Ein 43-Jähriger räumt am Landgericht Landshut ein, 18 Personen von Mailand aus über den Flughafen München zur Einreise nach Deutschland verholfen zu haben - er wird dafür zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Von Alexander Kappen, Landshut/Flughafen

Das hätte eine ziemlich zähe Angelegenheit werden können. Die Fälle von 18 Ausländern hatte die Staatsanwaltschaft zusammengetragen, die der 43-jährige Angeklagte zwischen September 2016 und Juni 2017 mittels gefälschter Dokumente von Mailand aus über den Flughafen München in Deutschland eingeschleust hatte. Drei Verhandlungstage und die Vernehmung zahlreicher Zeugen standen der vierten Strafkammer des für den Flughafen zuständigen Landgerichts Landshut eigentlich bevor. Doch dann gestand der Angeklagte zum Prozessauftakt am Montag gleich alles. Aufgrund einer Verständigung zwischen Gericht, Verteidiger und Staatsanwalt wurde der 43-Jährige schließlich zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

Der Angeklagte, der in Italien bereits zweifach vorbestraft ist, davon einmal einschlägig, kam aufgrund der Verständigung einerseits noch relativ glimpflich davon. Das Geständnis spiele bei der Strafzumessung "eine sehr, sehr, sehr große Rolle", sagte der Staatsanwalt. Das frühzeitige Geständnis habe sich "in ganz erheblichem Umfang strafmildernd ausgewirkt", betonte auch der Vorsitzende Richter Andreas Wiedemann. Andererseits sind die dreieinhalb Jahre Gefängnis, die sich der Angeklagte mit seinen Straftaten eingebrockt hat, kein Klacks, wenn man bedenkt, dass er damit insgesamt nur 8450 Euro verdiente. Ein Betrag in exakt dieser Höhe soll deshalb laut Urteil bei dem 43-Jährigen auch als sogenannter Wertersatz eingezogen werden. So, wie es der Staatsanwalt beantragt hatte.

Der Angeklagte verschaffte den Flüchtlingen gefälschte Papiere

Der Angeklagte machte in der Verhandlung keine Angaben zu den Taten selbst, räumte die erhobenen Vorwürfe über eine Erklärung seines Anwalts aber in vollem Umfang ein. Demnach arbeitete er bei den gewerbsmäßigen Schleusungen mit einem anderen Mann zusammen, gegen den ein gesondertes Verfahren läuft. Teilweise sollen sie von weiteren unbekannten Helfern und Mittätern unterstützt worden sein. Dabei lief es, wie es in der Anklage stand, folgendermaßen: Der Angeklagte, der Vater von zwei Kindern ist, einst selbst als Flüchtling nach Italien kam und dort als anerkannter Asylbewerber lebte und arbeitete, stattete die zu schleusenden Flüchtlinge in Mailand mit gefälschten italienischen Reiseausweisen ("Titolo di Viaggio per Stranieri") sowie in einigen Fällen mit gefälschten italienischen Aufenthaltstiteln ("Permessodi Soggiorno per Stranieri") aus. Zudem organisierte er gemeinsam mit seinem Komplizen die Schleusungen per Flugzeug, wobei der Mittäter die Flüge buchte und unter Verwendung falscher oder fremder Kreditkartendaten die Bezahlung veranlasste. Die Flüchtlinge flogen dann mit den gefälschten Dokumenten von Mailand nach München.

Weil sie sich im Schengen-Raum bewegten, mussten sie die Dokumente eigentlich nur beim Einchecken vorzeigen. "Aber wir machen bei uns Stichproben", sagte ein Beamter der Bundespolizei am Münchner Flughafen als Zeuge aus. Teilweise habe man dabei gefälschte Dokumente gefunden, teilweise seien diese aber schon auf dem Flug vernichtet worden, wie es von den Schleusern aufgetragen worden sei. Der Angeklagte habe die Leute teils in der Nähe von Flüchtlingscamps angesprochen und angeboten, sie für Beträge zwischen 400 und 500 Euro nach Deutschland zu schleusen.

Auf den 43-Jährigen kam die Polizei durch die Aussagen der Geschleusten, die seinen Vornamen nannten und auch den Namen des Cafés, das er in Mailand betrieb. Über Internetrecherchen sei man weitergekommen, so der Polizist. Auf Lichtbildern hätten einige Zeugen den Angeklagten erkannt, wenn auch nicht alle zu 100 Prozent. Aber durch das Geständnis und die übrigen Umstände und Indizien habe die Kammer "keinen Zweifel, dass der Angeklagte als verantwortliche Person" die Einschleusungen organisiert habe, so der Richter.

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