Startbahn-ProzessGrundsatzrüge und Verfahrensfehler

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Die juristische Auseinandersetzung um den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen München geht weiter. Der Landkreis Freising hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, weil der VGH eine Revision ausgeschlossen hat.
Die juristische Auseinandersetzung um den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen München geht weiter. Der Landkreis Freising hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, weil der VGH eine Revision ausgeschlossen hat. Marco Einfeldt

Die Startbahngegner geben nicht klein bei. Nach dem VGH-Urteil zum „ewigen Baurecht“ haben sie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt.  Einige grundsätzliche Fragen will der Landkreis Freising geklärt wissen.

Von Petra Schnirch, Erding/Freising

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590 000 Flugbewegungen hatten die Planer im Genehmigungsverfahren für eine dritte Startbahn am Flughafen München für das Jahr 2025 prognostiziert. Tatsächlich waren es 2024 mit 327 000 Starts und Landungen deutlich weniger. Er hoffe, dass das Projekt „endlich mit Anstand beerdigt wird“, sagte der Freisinger Landrat Helmut Petz (FW) am Dienstag in der Fluglärmkommission. Einfluss auf die Erfolgschancen der aktuell laufenden Klage der Startbahngegner haben die Zahlen allerdings nicht. Eingeschränkt sind auch die juristischen Mittel, die ihnen geblieben sind.

Der Landkreis Freising hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, denn eine Revision hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in seinem Urteil vom 30. Juli nicht zugelassen. Bei der aktuellen Auseinandersetzung geht es darum, ob der Planfeststellungsbeschluss nach zehn Jahren im März 2026 verjährt, weil mit dem Bau der Startbahn bisher nicht begonnen wurde. Der VGH meint Nein, weil Bauprojekte wie der S-Bahn-Tunnel für den Ringschluss, die ebenfalls Teil des genehmigten Bescheides sind, bereits angegangen wurden. Er folgt damit der Argumentation der Flughafenbetreiber.

In der vergangenen Woche hat der Landkreis die Begründung seiner Beschwerde eingereicht. Erster Punkt ist eine Grundsatzrüge. Die Startbahngegner berufen sich auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Vorhaben in überschaubarem Zeitraum verwirklicht werden muss, um Betroffene nicht im Ungewissen zu lassen. Die Freisinger wollen geklärt wissen, ob der Bau von „Sowieso-Anlagen“, die ohnehin errichtet werden sollten wie der S-Bahn-Tunnel für ein „ewiges Baurecht“ ausreicht.

Der zweite Punkt dreht sich um den Grunderwerb, der nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses getätigt wurde. Knackpunkt ist, ob dieser als erheblich einzustufen ist. Spannend ist für Petz die Frage, ob man die Klimaauswirkungen des Großprojekts stärker hätte berücksichtigen müssen. Geltend machen die Kläger zudem einen Verfahrensfehler. Große Teile der Protokolle der Gesellschafterversammlungen der vergangenen Jahre hatte die Flughafen München GmbH im Prozess geschwärzt vorgelegt. Teils breche der lesbare Text mitten im Satz ab, sagt Petz. In den geschwärzten Passagen aber könnten Bedingungen der Gesellschafter für eine Umsetzung des Plans formuliert sein. Mit einer Entscheidung rechnet der Landrat spätestens in einem halben Jahr.

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Die Freisingerin Annika Neuhaus ist Buchautorin, Lektorin und Biologin. Sie hat vier Fantasy-Romane geschrieben, in denen ein für sie wichtiges Thema vorkommt: die Liebe zur Natur. Auch die Domstadt spielt dabei eine Rolle.

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