Süddeutsche Zeitung

Ankunft am Flughafen München:Souvenirs können teuer werden

Wer aus dem Urlaub zu viel Tabak, Alkohol oder hochpreisige Erinnerungsstücke mitbringt, kann am Flughafen eine böse Überraschung erleben und riskiert eine Anzeige. Das Hauptzollamt kontrolliert stichprobenartig.

Von Thilo Schröder, Flughafen

Wer dieser Tage in den Urlaub fliegt, denkt vielleicht noch nicht an die Rückkehr - für eine reibungslose Einreise gilt es aber einiges zu beachten. Wer Tabakwaren und Alkoholika einführt, muss sich an Mengengrenzen halten, sonst wird's teuer. Für Souvenirs gilt generell eine Höchstwertgrenze, auch fürs eingeführte Bargeld. Arzneimittel sind in Deutschland streng reglementiert. Geschützte Tiere und Pflanzen dürfen grundsätzlich nicht eingeflogen werden. Die Bundespolizei am Münchner Flughafen setzt die Zollvorgaben um. Wie macht sie das? Und was findet sich alles im Reisegepäck?

"Wir arbeiten Risiko-orientiert", sagt Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München, über die Kontrollen bei der Einfuhr verbotener Produkte. "Wir wissen, was in den Ländern angeboten wird." Es gebe Röntgengeräte, von denen die Fluggäste nichts wüssten, mit denen die ganze Maschine noch vor der eigentlichen Personenkontrolle durchleuchtet werde. "Da sieht man dann Korallen oder Muscheln im Gepäck deutlich." Anhaltspunkte gebe es für eine Überschreitung des zollfreien Höchstwerts von 430 Euro, etwa "wenn es ein neues iPhone gibt und der Reisende aus Amerika kommt" oder wenn jemand mit Goldschmuck oder Teppichen aus der Türkei ankomme.

200 Zigaretten, 50 Zigarren und maximal ein Liter Spirituosen mit über 22 Prozent Alkoholgehalt sind abgabefrei. "Viele fallen auf die Händler im Duty-Free-Shop herein und bringen mehr mit", sagt Meister. "Zigaretten sieht man schön im Röntgenbild wegen der einheitlichen Struktur." Er sagt aber auch: "Uns ist klar, dass wir nicht jeden erwischen."

Meeressouvenirs und Schmuck findet der Zoll derzeit oft im Gepäck

Hin und wieder gebe es Schwerpunktkontrollen. Überprüft werde nach "Bauchgefühl" oder der Plausibilität von Aussagen. Meister erinnert sich an einen Fall, in dem ein Reisender aus Südamerika nach Spanien weiterfliegen wollte. Nach dem Grund der Reise gefragt, habe er angegeben, seinen kranken Opa besuchen zu wollen. Den Namen oder Ort des Krankenhauses habe er aber nicht nennen können. "Bei der Kontrolle haben wir dann Kokain im doppelten Boden gefunden", sagt Meister. Für Nicht-EU-Reisende gelten andere Regeln als für jene, die aus dem zollfreien EU-Raum kommen. Erkennbar ist das am Label: bei Ersteren ist das Gepäck mit weißen, bei Letzteren mit grünen Labels versehen. Dadurch können die Zollbeamten sehen, für wen welche Regelungen Anwendung finden und wer was einführen darf.

Auf Nervosität achte man natürlich, so Meister - und prüfe, ob der Grund dafür die Angst vor dem Flug oder eben die Einfuhr verbotener Waren sei. Schmuck und Meeressouvenirs würden derzeit besonders häufig im Gepäck entdeckt. "Goldschmuck ist gerade so der Renner", sagt Meister. Ein Goldarmreif koste schnell mal 2000 bis 3000 Euro und müsse folglich verzollt werden. Wer das nicht tue, werde zusätzlich angezeigt. "Die Leute denken da nicht dran", klagt Meister. Aus dem asiatischen Raum brächten Reisende geschützte Korallen und Muscheln mit. "Da kommt dann das böse Erwachen am Zoll, denn wir nehmen ihnen die Ware ab." Bargeldbeträge über 10 000 Euro müssen bei der Einreise angemeldet werden. "Das kostet nichts, wir wollen nur wissen, wo das herkommt", betont Meister.

Wer sich nicht melde, müsse Nachweise wie Rechnungen erbringen, auch bei der Ausreise, und im schlimmsten Fall mit einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen. Drei bis vier Passagiere pro Maschine kontrolliere man stichprobenartig, um Geldwäsche oder ähnliche Delikte aufzudecken. Gefälschte Kleidung, also billige Kopien von Markenware, dürfe man zwar einführen. Meister rät aber davon ab. Die Produkte seien häufig minderwertig, Textilien oft mit giftigen Farbstoffen hergestellt.

Wer Unannehmlichkeiten am Zoll vermeiden will, kann sich auf der Website des Zolls oder über die Smartphone-App "Zoll und Reisen" vorab informieren. Andernfalls heißt es: Augen aufhalten bei der Ankunft am Münchner Flughafen und nicht sofort den erstbesten Ausgang wählen, davon hängen mögliche strafrechtliche Konsequenzen ab. "Wer unsicher ist, sollte den roten Ausgang für anmeldepflichtige Produkte wählen und die Kollegen dort fragen. Wenn ich durch den grünen Ausgang gegangen bin, ist es zu spät."

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SZ vom 06.08.2019
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