Drohnen haben in den vergangenen Tagen den Flugbetrieb am Münchner Flughafen zweimal kurzzeitig beeinträchtigt. Wie das Polizeipräsidium Oberbayern Nord mitteilt, missachteten Drohnenpiloten zuletzt mehrfach die verschärften gesetzlichen Vorgaben während des Oktoberfestes und ließen ihre Geräte im Umfeld des Flughafens aufsteigen.
Kontrollzonen der Deutschen Flugsicherung geben vor, wo Drohnen fliegen dürfen und wo nicht. Solche Zonen befinden sich auch rund um den Flughafen. Allerdings sind Drohnenstarts während der Dauer des Oktoberfestes in einem Radius von sechs Kilometern um den Tower grundsätzlich untersagt.
Die Polizei weist darauf hin, dass sich Drohnenpiloten strafbar machen, wenn sie ihre Geräte ohne Freigabe fliegen lassen und dabei die Luftsicherheit gefährden. Zudem können Fluggesellschaften und der Flughafenbetreiber für durch Flugbetriebseinschränkungen entstandene Kosten Schadenersatz verlangen.
Die Polizei bittet Drohnenbesitzer, sich vor dem Start einer Drohne über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren, etwa über die Digitale Plattform unbemannte Luftfahrt (DiPuL) des Bundesverkehrsministeriums.


