Flughafen München:Startbahngegner kämpfen weiter

Corona-Stillstand am Flughafen München, 2020

Das Bundesverfassungsgericht weist eine Beschwerde des Bund Naturschutz gegen den Flughafenausbau wegen fehlender Unterlagen ab.

(Foto: Johannes Simon)

Das Bundesverfassungsgericht weist eine Beschwerde des Bund Naturschutz wegen fehlender Unterlagen ab. Die Aktivisten drängen nun umso mehr auf eine politische Entscheidung zugunsten des Klimaschutzes.

Von Thilo Schröder, Flughafen

Die Gegner des auf Eis liegenden Münchner Flughafenausbaus sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das höchste deutsche Gericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen den Bau einer dritten Startbahn wegen unvollständiger Unterlagen nicht angenommen. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Beim Bund Naturschutz (BN), der geklagt hatte, sorgt der Beschluss für Unverständnis. Eine fehlende Stellungnahme sei "nicht entscheidungserheblich" gewesen. Der BN fordert die Staatsregierung nun erneut auf, den Bau der Startbahn politisch zu beerdigen.

"Die fehlende Stellungnahme ist nicht entscheidungserheblich"

In der Verfassungsbeschwerde ging es wesentlich um die Luftverkehrsprognose der Flughafengesellschaft für den zweitgrößten deutschen Airport. Laut Bundesverfassungsgericht legten die Startbahngegner unvollständige Unterlagen vor, so dass eine Beurteilung der Kritik an der Prognose nicht möglich war. "Es geht um eine interne Stellungnahme der Firma Intraplan aus dem Jahr 2009, die wir angeblich nicht vorgelegt haben", sagt die Stellvertretende BN-Landesbeauftragte Christine Margraf. Sie ist auch im Freisinger BN-Kreisvorstand und kritisiert: "Die Stellungnahme ist wirklich nicht entscheidungserheblich, das ist für uns nicht nachvollziehbar." Ähnlich äußert sich die BN-Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach in einer Pressemitteilung. Die fehlende Stellungnahme sei "weder derart entscheidend noch fehlen die nötigen Informationen darüber in unserer Beschwerde. Das Verfassungsgericht hat aber erstmals die Intransparenz der Bedarfsprognose festgestellt und damit unsere Kritik teilweise aufgriffen".

In der Verfassungsbeschwerde habe man neben der Kritik an Bedarfsprognosen auch Argumente des Klima- und Naturschutzes vorgebracht, betont Margraf. Im Karlsruher Beschluss würden diese jedoch "mit keinem Wort behandelt". Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von Ende April. Die Richter hatten darin das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Teilen für verfassungswidrig erklärt; die Gefahren des Klimawandels würden dadurch in die Zeit nach 2030 verschoben und damit zulasten jüngerer Generationen. Mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde zum Münchner Flughafenausbau sei nun eine Chance vertan, dieses vorangegangene "bahnbrechende Urteil" direkt anzuwenden, kritisiert Margraf.

Rechtlichen Mittel sind nun alle ausgeschöpft

Mit der Entscheidung sind nach einer jahrelangen Serie juristischer Niederlagen der Umweltschützer die in Deutschland möglichen Rechtsmittel gegen den Flughafenausbau erschöpft. Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 2015 die Klage abgewiesen, davor der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Der BN prüft jedoch zusammen mit weiteren Akteuren "Möglichkeiten eines Antrages, den Planfeststellungsbeschluss widerrufen zu lassen", wie es in der Mitteilung weiter heißt. "Auch das Bundesverfassungsgericht weist explizit auf diese Möglichkeit hin."

Die Karlsruher Entscheidung ändere nichts an den Forderungen der Startbahngegner, sagt Margraf. "Die Argumente sind ja nicht entkräftet." Ein anderer Ausgang wäre zwar ein "riesiger Paukenschlag gewesen". Beschwerden vorm Bundesverfassungsgericht führten jedoch erfahrungsgemäß eher selten zum Erfolg, entsprechend halte sich die Enttäuschung in Grenzen. Man werde weiter dafür kämpfen, den Flughafenausbau auf politischer Ebene zu stoppen. Die Regierungserklärung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zum Klimaschutz an diesem Mittwoch biete auch vor dem Hintergrund der jüngsten Starkregenereignisse "zum wiederholten Mal den Anlass, die Startbahn politisch und rechtlich verbindlich jetzt zu beenden - aus Klimaschutzgründen".

Söder soll das Startbahn-Projekt politisch beerdigen

Söder hatte den Bau der Startbahn wegen der Corona-Krise bis 2028 auf Eis gelegt. Insofern hat der Beschluss für die nähere Zukunft keine praktische Bedeutung. Auch die strittige Prognose ist Makulatur. Vor der Corona-Krise war die internationale Luftfahrtbranche von einer Verdopplung der weltweiten Passagierzahlen innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte ausgegangen. Der Münchner Flughafen hatte 2020 noch elf Millionen Passagiere gezählt, im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um mehr als drei Viertel und weniger als im Eröffnungsjahr 1992.

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