Als ein Ergebnis des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" müssen seit August 2019 in Bayern Gewässerrandstreifen an natürlichen Gewässern eingehalten werden. Dort ist dann die Nutzung für den Acker- und Gartenbau verboten. Um Klarheit für die Landwirte zu schaffen, werden die Gewässer von den Wasserwirtschaftsämtern überprüft und kartiert. Diese Kartierung ist für die Gewässer im Landkreis Freising jetzt abgeschlossen worden, wie das zuständige Wasserwirtschaftsamt München meldet.
Dabei seien im Landkreis Freising in den vergangenen sechs Monaten Gewässer auf einer Länge von etwa 1260 Kilometern überprüft worden. Parallel dazu hätten Begehungen mit den örtlichen Wasser- und Bodenverbänden, Landwirtschafts- und Gemeindevertretern stattgefunden. Das Ergebnis zeige, dass an gut 72 Prozent der Gewässer beziehungsweise 910 Kilometern Fließgewässer ein Gewässerrandstreifen notwendig ist. Die Begehungen vor Ort hätten gezeigt, dass die Randstreifen an größeren Gewässern bereits angelegt wurden. An den kleinen randstreifenpflichtigen Gewässern liege aber häufig kein ausreichender Abstand vor. Gerade dort sollten die Hinweiskarten für Klarheit bei den Landwirten sorgen und damit zum Schutz vor Nährstoffeinträgen beitragen.
Die Ergebnisse wurden in Karten aufbereitet und werden von Donnerstag, 17. Februar, an gemeindeweise auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamts München veröffentlicht ( www.wwa-m.bayern.de). Betroffene Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben dann sechs Wochen Zeit, um Rückmeldung an das Wasserwirtschaftsamt zu geben. Hinweise und strittige Gewässerabschnitte werden noch einmal geprüft. Danach wird die finale Kulisse an das Landesamt für Umwelt übergeben. Dieses veröffentlicht sie zum 1. Juli 2022 im Umwelt-Atlas Bayern ( www.umweltatlas.bayern.de).