Wahl für ungültig erklärt:Der Wahlkrimi von Fahrenzhausen

Wahl für ungültig erklärt: Im Herbst waren es drei Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um das Bürgermeisteramt in Fahrenzhausen bewarben.

Im Herbst waren es drei Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um das Bürgermeisteramt in Fahrenzhausen bewarben.

(Foto: Johannes Simon)

Noch steht nicht fest, ob Alexandra Karl und Günter Fuchs noch einmal gegen Susanne Hartmann kandidieren werden - falls die Bürgermeisterwahl tatsächlich wiederholt wird.

Von Petra Schnirch, Fahrenzhausen

Der Gemeinde Fahrenzhausen stehen schwierige Monate bevor. Die Entscheidung der staatlichen Kommunalaufsicht, die Bürgermeisterwahl für ungültig zu erklären, hat viele geschockt. Auch Alexandra Karl (Grüne) und Günter Fuchs (CSU), die Susanne Hartmann (FWE) im Herbst 2022 unterlegen waren, wissen noch nicht, wie es weiter gehen wird und ob sie gegen die Amtsinhaberin kandidieren werden, sollte die Wahl tatsächlich wiederholt werden. Bis zum 3. März können Rechtsmittel gegen den Beschluss der Behörde eingelegt werden.

Sie habe, wie die meisten Bürgerinnen und Bürger, am Montag online über die Medien von der Mitteilung der Kommunalaufsicht erfahren, sagt Alexandra Karl. Sie war gerade mitten in einem Mandanten-Gespräch. Und sie sei sprachlos gewesen. "Das war ein Tsunami für die Gemeinde." Obwohl sie selbst Juristin ist, hatte sie nicht mit einer derart harten Entscheidung gerechnet. Auch Günter Fuchs, der als Geschäftsleiter der Gemeinde Reichertshausen und ehemaliger Bürgermeister von Petershausen über viel kommunalpolitische Erfahrung verfügt, zeigt sich überrascht. Er sei davon ausgegangen, dass nichts mehr kommen werde, sagt er. Ihn habe Bürgermeisterin Susanne Hartmann vorab persönlich informiert.

Ein Wahlleiter ist eigentlich zur Neutralität verpflichtet

Die Kommunalaufsicht beanstandet in ihrem Bescheid die Rolle des Zweiten Bürgermeisters und FWE-Vorsitzenden Andreas Karl im Wahlkampf, der sich für Hartmann, die Kandidatin seiner Gruppierung, stark gemacht hatte. Eigentlich kein Problem, wenn er nicht zugleich das Amt des Wahlleiters übernommen hätte, was ihn zur Neutralität verpflichtete. Anstoß genommen hat die Behörde an einer Wahlwerbung, die Andreas Karl in seiner Funktion als Zweiter Bürgermeister unterzeichnet hatte.

Ob dies den Ausgang der Wahl beeinflusst hat, lässt sich zwar nicht konkret belegen. Für ausgeschlossen hält dies die Behörde aber offenkundig nicht. Schließlich hatte Günter Fuchs die Stichwahl als Drittplatzierter nur knapp verpasst. Er bekam 15 Stimmen weniger als Susanne Hartmann, die sich im zweiten Wahlgang dann klar gegen Alexandra Karl durchsetzte. Groll hege er keinen, er fühle sich nicht betrogen, sagt Fuchs. "Das war ein knappes Ergebnis, aber der Wähler entscheidet." Demokratie könne hart sein.

Ob er bei einer neuen Wahl noch einmal kandidieren werde, könne er nicht sagen. Dazu müsse er erst mit seiner Frau und der CSU in Fahrenzhausen sprechen, sagt Fuchs. "Es sind noch so viele Fragezeichen mit dabei." Auch für Alexandra Karl ist es noch zu früh für eine Entscheidung. Sie müsse sich einen solchen Schritt gut überlegen. Den zurückliegenden Wahlkampf beschreibt sie als "spannende Reise", bei der es auch die "eine oder andere unschöne Situation" gegeben habe. Außerdem sei sie voll zurück im Berufsleben. Zusätzlich einen Wahlkampf zu führen, sei eine logistische Herausforderung.

Auch die Erfahrungen vor der Stichwahl werden ihre Entscheidung womöglich beeinflussen. Bis zum 25. September, dem ersten Wahlgang, sei es ein ganz normaler Wahlkampf gewesen, schildert Alexandra Karl. Danach sei an den Haustüren Stimmung gegen sie gemacht worden und auch ihre Familie sei persönlich angegriffen worden.

Für die Gemeindegeschichte ist es ein trauriges Kapitel

Dass es so weit gekommen ist und die Wahl nun für ungültig erklärt wurde, ist aus ihrer Sicht völlig unnötig, der Wahlleiter hätte um die möglichen Konsequenzen wissen müssen. Leidtragende sei die Gemeinde. Dass die Kommunalaufsicht die Ultima Ratio gezogen habe, bezeichnet sie als "sehr bedauerlich", dies habe aber im Rahmen des Möglichen gelegen. Es sei eine harte, aber konsequente Entscheidung. Es sei wichtig, dass die Kommunalaufsicht sich zeige, "das ist Demokratie". In der Gemeindegeschichte aber sei dies ein "trauriges Kapitel".

Sollte der Bescheid der Kommunalaufsicht nicht angefochten werden, muss die Wahl innerhalb von drei Monaten, also bis Anfang Juni, wiederholt werden. Antreten dürften dann nur die drei Kandidatinnen und Kandidaten der für ungültig erklärten Wahl. Bei einem Urnengang nach dem 9. Oktober 2023 gäbe es Neuwahlen - wenn also das Verwaltungsgericht die Einschätzung der Kommunalaufsicht teilen sollte.

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