Fahrenzhausen:Bürgermeisterwahl für ungültig erklärt

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Vor drei Wochen hat Andreas Karl Bürgermeisterin Susanne Hartmann noch zu den ersten 100 Tagen im Amt gratuliert. Doch nun entschied die Kommunalaufsicht, dass die Wahl wiederholt werden muss. (Foto: privat)

Die Kommunalaufsicht sieht einen Wahlrechtsverstoß und fordert deshalb eine Wiederholung. Bürgermeisterin Susanne Hartmann zeigt sich geschockt über die Entscheidung.

Von Petra Schnirch, Fahrenzhausen

Erst vor Kurzem hat Susanne Hartmann ihre ersten hundert Tage im Amt gefeiert, nun aber ist klar: Die Bürgermeisterwahl in Fahrenzhausen muss wohl wiederholt werden. Die staatliche Kommunalaufsicht erklärte diese wegen eines Wahlrechtsverstoßes für ungültig. Grund ist eine Wahlanzeige des FWE-Vorsitzenden Andreas Karl, in der er sich deutlich für Susanne Hartmann ausspricht. Karl fungierte zugleich aber als Wahlleiter. Hartmann weiß von der Entscheidung seit wenigen Tagen, ist aber immer noch "geschockt", wie sie sagt.

"Susanne Hartmann kann den Menschen zuhören und sie begeistern, darum unterstütze ich Susanne gerne und freue mich auf die zukünftige Zusammenarbeit!", heißt es in der Wahlanzeige, die in der Ausgabe des 24./25. September im Freisinger Tagblatt, also am Tag vor der Wahl, erschienen ist. Unterzeichnet hatte Karl als "2. Bürgermeister der Gemeinde Fahrenzhausen". Das war der entscheidende Fehler.

Der Zweite Bürgermeister "war sowohl Organ der Gemeinde als auch Wahlleiter und damit Wahlorgan", heißt es dazu aus dem Landratsamt. Mit der Wahlwerbung habe er gegen das in Artikel 20, Absatz drei, des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes verankerte Verbot verstoßen, "den Inhalt der Stimmrechtsausübung in irgendeiner Weise zu beeinflussen". Da nicht auszuschließen sei, "dass es ohne den Wahlfehler zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, war die staatliche Kommunalaufsicht im Landratsamt von Rechts wegen verpflichtet, die Wahl für ungültig zu erklären", begründet die Behörde ihre Entscheidung.

Susanne Hartmann schafft es knapp in die Stichwahl

Die Neuwahlen in Fahrenzhausen waren im vergangenen Herbst notwendig geworden, weil Bürgermeister Heinrich Stadlbauer Anfang Juni gestorben war. Die Freie Wählergruppe Einigkeit nominierte daraufhin Susanne Hartmann, damals FDP-Gemeinderätin im benachbarten Hohenkammer, als Bürgermeisterkandidatin. Bei der Wahl am 25. September kam Hartmann mit 15 Stimmen Vorsprung auf den Drittplatzierten Günter Fuchs (CSU) auf Rang zwei und schaffte es in die Stichwahl. Vor dem zweiten Wahltag wusste sie den Großteil der Gemeinderatsfraktionen hinter sich und setzte sich mit 59,03 Prozent klar gegen Mitbewerberin Alexandra Karl von den Grünen durch.

Das Ergebnis der Prüfung durch die Kommunalaufsicht habe sie überrascht, sagt Hartmann. Nach einer ausführlichen Stellungnahme habe sie nicht mit diesem Ausgang gerechnet. Sie hätten wie die Konkurrenten auch eine Wahlwerbung geschaltet. Das Problem sei gewesen, dass in ihrem Fall der Zweite Bürgermeister gleichzeitig der Wahlleiter war. "Wir haben nicht darüber nachgedacht", sagt Hartmann heute. "Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Sie sei nun die Leidtragende, obwohl sie keinen Fehler gemacht habe. "Aber es ist, wie es ist."

Wie geht es nun weiter? Gegen die Entscheidung kann vor dem Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Ob sie diese Karte ziehen wird, wisse sie noch nicht, sagt Susanne Hartmann. "Ich bin noch nicht so weit." Bis 3. März habe sie Zeit. Ihre Anwälte prüfen die Entscheidung der Kommunalaufsicht. Bis ein Urteil fällt, könnte viel Zeit vergehen, das weiß auch die Bürgermeisterin. Dabei sei sie jemand, der immer alles möglichst schnell vom Tisch haben wolle, schildert sie.

Die Bürgermeisterin bleibt voll handlungsfähig

Bis die Entscheidung über die Ungültigkeit der Bürgermeisterwahl bestandskräftig ist, also nicht mehr angefochten werden kann, bleibe die gewählte Bürgermeisterin im Amt und sei weiterhin voll handlungsfähig, erklärt Robert Stangl, Pressesprecher des Landratsamts. Alle Beschlüsse in der Gemeinde und die Amtshandlungen der Bürgermeisterin seien auch dann wirksam, wenn Rechtsmittel eingelegt werden, ein Gericht jedoch die Ungültigkeit der Wahl bestätigen sollte.

Erst wenn die Entscheidung nicht mehr anfechtbar ist, kann das Landratsamt einen neuen Wahltermin festsetzen. Laut Wahlgesetz sollte dieser dann innerhalb von drei Monaten folgen, möglichst nicht später als ein Jahr nach der für ungültig erklärten Wahl. Ist dies der Fall, können nur die Kandidatinnen und Kandidaten, die bereits am 25. September beziehungsweise am 9. Oktober zur Wahl standen, erneut antreten. Zieht sich das Verfahren länger, also über den 9. Oktober 2023, hin, müssten Neuwahlen stattfinden, sofern die Kommunalaufsicht Recht bekommt.

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