"Die Janusköpfigkeit des Landratsamts" steht einem Antrag der AfD-Fraktion gegenüber, vor der Behörde ständig die Flaggen des Landkreises, Bayerns und Deutschlands zu hissen. Gerhard-Michael Welter (AfD) zog diesen daher im Kreisausschuss des Kreistags zurück, um ihn noch einmal in der Fraktion zu besprechen. Hintergrund des AfD-Vorschlags ist, ein "sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit und der Identifikation aller hier lebenden Bürger mit dem Landkreis Freising, dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland" zu setzen. Ausgenommen sollten nur die Tage sein, an denen entweder ein Beschluss des Kreistags dazu oder in Verordnungen abweichende Regelungen getroffen werden.
Weil das Landratsamt aber nicht nur öffentliche Verwaltungsbehörde des Landratsamts, sondern auch Staatsbehörde ist, steht diesem Antrag die Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen entgegen. Diese sieht Beflaggung nur an speziellen Tagen und auf Anordnung des Ministerpräsidenten vor. Die Beflaggung sei auf alle Fälle zu beschränken, die eine amtliche Anteilnahme rechtfertige. Im Zweifelsfall müsse beim Innenministerium des Freistaats nachgefragt werden.
Nachdem einer ständigen Beflaggung also rechtliche Gründe entgegen stünden, schlug die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen. "Wenn die Flagge hoch geht, dann widersprechen wir der Verordnung", verdeutlichte auch Landrat Helmut Petz (FW).