Europawahl 2019:Das EU-Parlament: Mitreden und mitentscheiden

EU-Parlament

Am 26. Mai wird das EU-Parlament in Straßburg neugewählt. Aktuell sitzen dort noch 14 Abgeordnete aus Bayern.

(Foto: Jean-Francois Badias/dpa)

Das EU-Parlament, das auch 118 000 Landkreisbürger wählen dürfen, hat mehr zu sagen, als viele denken. Die 96 deutschen Abgeordneten wirken an Gesetzgebungsverfahren mit und überwachen die Arbeit der Kommission.

Von Alexandra Vettori

Rund 400 der 508 Millionen Menschen, die in der Europäischen Union leben, sind am Sonntag, 26. Mai, zum neunten Mal zur Europawahl aufgerufen. Dazu gehören auch die etwa 9,5 Millionen Wahlberechtigten in Bayern und natürlich die rund 118 000 aus dem Landkreis Freising. Im Landratsamt ist bereits eine Kreiswahlleitung gebildet worden, die sich um die Organisation der Wahl, die Verteilung der Stimmzettel und den korrekten Ablauf kümmert. Am Sonntagabend werden im Großen Sitzungssaal die bei der Kreiswahlleitung eingehenden Ergebnisse aus den Gemeinden der interessierten Öffentlichkeit präsentiert.

Die Wahl

Alle fünf Jahre wird das Europaparlament neu bestimmt, nach dem Austritt Großbritanniens besteht es in Zukunft statt aus 751 nur noch aus 705 Parlamentariern. Sie werden EU-weit nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen gewählt. Auf Deutschland entfallen 96 Abgeordnete. Jeder Wähler hat hier nur eine Stimme, die er einer Partei gibt. In manchen EU-Staaten kann man auf dem Wahlzettel auch einen Kandidaten ankreuzen.

Die Kriterien, um an der Wahl teilzunehmen, sind die üblichen, man muss 18 Jahre alt sein und seit drei Monaten im Land leben. Ausnahme ist Österreich, dort sind schon 16-Jährige wahlberechtigt. Wer im Wählerverzeichnis steht, bekommt eine Benachrichtigung, wer nicht, der muss sich im Rathaus seiner Heimatgemeinde darum kümmern. Das trifft auch für Unionsbürger zu, die in Deutschland wohnen und wählen dürfen. Nahezu alle Mitgliedstaaten lassen die Möglichkeit zu, bei der Wahl vom Ausland aus abzustimmen. In einigen Mitgliedstaaten müssen die Wähler sich im Voraus bei ihrer nationalen Wahlbehörde eintragen lassen, damit sie per Briefwahl, bei einer Botschaft oder einem Konsulat ihre Stimme abgeben können.

Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen keine Wahlkreise. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Lediglich aus organisatorischen Gründen, etwa zur Feststellung der Wahlergebnisse, sind in den Kreisen und kreisfreien Städten Kreiswahl- oder Stadtwahlleitungen einzurichten.

Parteien und ihre Kandidaten

Aus Bayern kommen derzeit 14 EU-Abgeordnete. Einer gehört der ÖDP an, fünf der CSU, drei der SPD, einer der Linken, eine den Grünen, eine den Freien Wählern und einer den "Europäischen Konservativen und Reformern". Der regionale Proporz wird allein durch die Parteienliste gewahrt, das heißt, die Parteien versuchen, Kandidaten aus den verschiedenen Bundesländern aufzustellen. Bis auf die Liste der CDU/CSU stehen in allen Bundesländern dieselben Listen zur Wahl. Die CSU-Liste mit Abgeordneten allein aus dem Freistaat gibt es dagegen auch nur in Bayern, alle anderen Bundesländer haben eine einheitliche CDU-Liste mit Kandidaten aus mehreren Bundesländern. CDU und CSU verteilen die erlangten Sitze koalitionsintern. Bei der kommenden Wahl können die Bayern aus 40 Parteien und politischen Vereinigungen auswählen. Die CSU tritt mit der "Liste für den Freistaat Bayern" an, bei den weiteren 39 Wahlvorschlägen handelt es sich um "Gemeinsame Listen für alle Länder".

Fraktionen im EU-Parlament

Sind alle Abgeordneten gewählt, darunter die 96 aus Deutschland, kommen sie im Parlament zusammen und versuchen, Fraktionen zu gründen. Voraussetzung für den Fraktionsstatus ist, dass sich mindestens 25 Abgeordnete zusammentun, die aus mindestens neun Mitgliedsstaaten kommen. Derzeit gibt es folgende Fraktionen: die "Europäische Volkspartei" (EVP) mit 215 Sitzen, hier sind auch die Vertreter von CDU und CSU dabei; die "Progressive Allianz der Sozialdemokraten" (S&D) mit derzeit 189 Sitzen, hier sitzt auch die deutsche SPD. Bei den "Europäischen Konservativen und Reformern" (ECR) mit 73 Sitzen sind die Politiker der AfD-Abspaltung Alfa von Bernd Lucke dabei. Die "Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa" (Alde) hat 69 Sitze, darunter ist auch die deutsche FDP. Zur "Konföderalen Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordischen Grünen Linken" (GUE/NGL) mit 52 Sitzen gehören die Politiker der Linken. Bei den "Grünen/Europäische Freie Allianz" (EFA) mit 50 Sitzen sind die deutschen Grünen mit dabei, zum "Europa der Freiheit und der direkten Demokratie" (EFDD) mit 44 Sitzen gehören die AfD-Politiker. Das "Europa der Nationen und der Freiheit" (ENF) hat 39 Sitze, darunter ist ein deutscher Politiker von "Die Blauen".

Befugnisse des EU-Parlaments

Immer wieder wird von EU-Skeptikern argumentiert, das EU-Parlament habe nicht viel zu sagen. Das ist so aber nicht richtig. Zwar ist es, im Gegensatz zu vielen Nationalparlamenten, nur Mitgesetzgeber. Es verfügt damit aber über die Befugnis, Rechtsvorschriften der EU anzunehmen und zu ändern. Außerdem entscheidet es gleichberechtigt mit dem Rat über den Jahreshaushalt der EU. Das Parlament überwacht die Arbeit der Kommission und anderer Organe und arbeitet mit den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zusammen, die sich zu Gesetzgebungsvorhaben äußern können.

Der Großteil der Rechtsvorschriften der EU wird im sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen, das auch als "Mitentscheidungsverfahren" bezeichnet werden. Dabei sind das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union gleichberechtigt. Das gilt für Einwanderung, Energie, Verkehr, Klimaschutz, Umwelt, Verbraucherschutz und wirtschaftliche Ordnungspolitik.

In einigen wenigen Bereichen gelten andere Entscheidungsverfahren. Bei Besteuerung, Wettbewerbsrecht und gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik wird das Europäische Parlament nur "konsultiert". Es kann einen Legislativvorschlag annehmen oder ablehnen und Änderungen vorschlagen. Der Rat ist zwar nicht rechtlich verpflichtet, der Stellungnahme des Parlaments zu folgen, muss jedoch abwarten, bis diese vorliegt, bevor er einen Beschluss fassen darf.

Das sogenannte Zustimmungsverfahren - bei dem die Zustimmung des Parlaments zu einem Vorhaben erforderlich ist - gilt für den Beitritt neuer EU-Mitgliedstaaten sowie für internationale Handelsabkommen zwischen EU und Drittstaaten. Das Zustimmungsverfahren wird auch bei der endgültigen Ernennung der Europäischen Kommission angewandt sowie bei Gesetzen, die für die gesamte EU oder mehrere EU-Länder gelten. Beispiele sind die Themen Währungsunion, Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen im europäischen Ausland.

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