Süddeutsche Zeitung

Es tut sich was:Ultrafeinstaub unter der Lupe

Die Weltgesundheitsorganisation überarbeitet ihre Leitlinien. Darin könnten bald die Mikropartikel Eingang finden

Von Nadja Tausche, Freising

Wird der Ausstoß von Ultrafeinstaub in der Umgebung von Flughäfen bald reguliert? Zumindest tut sich etwas, das geht aus der Antwort der Europäischen Kommission auf eine Anfrage der Europa-Abgeordneten Ulrike Müller (Freie Wähler) hervor. Das EU-Recht zur Luftqualität basiert auf Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), und die könnten sich demnächst ändern: "Zurzeit überarbeitet die WHO die Leitlinien unter Berücksichtigung des neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstands", so die Kommission. Aktuell enthalten die WHO-Leitlinien keine Grenzwerte für Ultrafeinstaub, weil laut Kommission "zum Zeitpunkt ihrer Annahme noch keine ausreichend tragfähigen Nachweise für deren gesundheitsschädliche Wirkung vorlagen." Die Leitlinien wurden zuletzt im Jahr 2005 überarbeitet.

Was und ob überhaupt etwas zu Ultrafeinstaub in den überarbeiteten Leitlinien stehen wird, ist unklar. Trotzdem sei die Antwort der Europäischen Kommission ein Erfolg, findet der Vorsitzende des Bürgervereins Freising zur Vermeidung von Lärm und Schadstoffbelastungen, Reinhard Kendlbacher. "Die Antwort ist ganz wichtig, weil gesagt wird: Es gibt die UFP", sagt Kendlbacher auf Anfrage. Vor einigen Jahren habe es noch geheißen, ultrafeine Partikel seien "kein Thema". Außerdem werde klar eingeräumt, dass die Partikel beim Verbrennen von Kerosin entstehen.

Der Bürgerverein fordert, den Ausstoß von Ultrafeinstaub auf 7500 Partikel pro Kubikzentimeter zu beschränken. Der Normalwert liegt laut Bürgerverein und dem Ökologischen Verkehrsclub Bayern bei etwa 3000 Partikeln. Kendlbacher zufolge würde es auch helfen, wenn die WHO statt Grenzwerten nur Richtwerte festlegt: "Allein das wäre ein Riesenschritt", meint er, weil so politischer Druck ausgeübt werde.

Auch Anfragestellerin Ulrike Müller, die Spitzenkandidatin der Freien Wähler für die Europawahl ist, begrüßt die Antwort. "Auch wenn Ultrafeinstaub bereits teilweise an der Emissionsquelle reguliert wird, fehlen bisher Grenzwerte für die allgemeine Luftbelastung. Die Kommission bestätigt nun, dass eine Festsetzung von Grenzwerten in Kürze möglich ist", heißt es in einer Mitteilung.

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Quelle:
SZ vom 22.05.2019
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