Amtsgericht ErdingLehrerin beleidigt – Mutter vor Gericht

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Im Amtsgericht Erding musste sich eine 48-jährige Frau wegen Beleidigung einer Lehrerin verantworten.
Im Amtsgericht Erding musste sich eine 48-jährige Frau wegen Beleidigung einer Lehrerin verantworten. (Foto: Stephan Goerlich)

Eine 48-jährige Mutter musste sich wegen Beleidigungen gegen die Lehrerin ihres Sohnes vor dem Amtsgericht Erding verantworten. Nach der Zahlung von 600 Euro entschuldigte sie sich.

Von Andreas Müller, Erding

Weil sie die Lehrerin ihres Sohnes als „böse Frau“ und „Rassistin“ beschimpft hat, musste sich eine 48-jährige Frau am Freitag vor dem Erdinger Amtsgericht verantworten. Das Strafverfahren gegen die nicht vorbestrafte Mutter hat der Richter gegen Zahlung von 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt und die Mutter hat sich bei der Lehrerin einer Erdinger Schule für die Wortwahl entschuldigt. Ob der Konflikt damit ausgeräumt ist, ist jedoch zweifelhaft.

Anlass für die Beleidigungen am Valentinstag und eine Woche später war, dass die 45-jährige Lehrerin dem Schüler eine Attestpflicht auferlegt hatte. 30 Fehltage hätten sich von September vergangenen bis Februar dieses Jahres angesammelt, begründete die Lehrerin die Maßnahme, die gefruchtet habe: Mittlerweile seien die Krankheitstage „erkennbar weniger geworden“.

Auf die Attestpflicht ist die Angeklagte nicht konkret eingegangen. Ihr Sohn habe sich in den vergangenen knapp zwei Jahren zu Hause regelmäßig über die Pädagogin beschwert, erklärte die 48-Jährige. Die Lehrerin habe „viel Belastung und Stress“ bei ihr und ihren beiden Kindern ausgelöst. Gleichwohl hätte sie „respektvoll bleiben müssen“, räumte die alleinerziehende Mutter ein und ergänzte: „Ich entschuldige mich, weil ich Sie verletzt habe“.

Die Lehrerin hat die Entschuldigung angenommen, wollte jedoch wissen, warum die Mutter nicht schon früher Kontakt zu ihr aufgenommen hat. Amtsrichter Thomas Bauer ließ jedoch eine weitergehende Diskussion nicht zu: Der Gerichtssaal sei nicht der richtige Ort für eine Generalaussprache. Sinnvoll dürfte eine Aussprache aber schon sein. Glaubt man der Mutter, ist das Verhältnis zur Lehrerin „nicht so schwierig wie vorher, aber nicht normal“. Die Lehrerin wollte noch wissen, ob sie sicher sein könne, dass zukünftig „Gerüchte, die mein Ansehen schädigen“, nicht mehr gestreut werden. Auf das Verhalten der Schüler habe er keinen Einfluss, gab Bauer zu bedenken.

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