Gleich drei gesuchte Personen hat die Bundespolizei am Dienstag am Flughafen festgenommen. Für zwei von ihnen war die Reise erst einmal zu Ende, sie blieben in Haft. Nach kurzer Unterbrechung weiterreisen konnte eine 44-Jährige aus Kanada, gegen die ein Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe wegen Diebstahls vorlag. Da die Frau aber die 1377,50 Euro begleichen konnte, durfte sie ihren Flug antreten.
Nicht so ein 35-jähriger Schwede, der aus Ho-Chi-Minh-Stadt eingereist war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er von den schwedischen Behörden wegen Rauschgiftdelikten zur Fahndung ausgeschrieben war. Nach der Vorführung beim Amtsgericht Landshut wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Landshut gebracht, wo er auf seine Auslieferung nach Schweden wartet.
Eine solche hat ein 29-jähriger afghanischen Staatsangehöriger schon hinter sich, er war von den dänischen Behörden nach München überstellt worden. Gegen ihn liegt ebenfalls ein Haftbefehl wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe vor, diesmal wegen Schwarzfahrens. Da er diese nicht bezahlen konnte, muss er nun eine siebentägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Erding absitzen.

