Einheimischenmodell:Neue Vergabekriterien

In Zolling können auch Auswärtige auf günstiges Bauland hoffen

Von Katharina Aurich, Zolling

In der Gemeinde Zolling werden in Zukunft verstärkt auch Nichteinheimische beim Verkauf von vergünstigtem Bauland, das die Kommune zur Verfügung stellt, berücksichtigt werden. Während man bisher im sogenannten Einheimischenmodell vor allem Ortsansässigen die Chance geben wollte, Grund zu erwerben, zählen nach neuen EU-Richtlinien soziale Aspekte wie Vermögen, Einkommen oder Kinderzahl mindestens genauso stark. Die Gemeinderäte verabschiedeten einstimmig ohne Diskussion das neue Vergabemodell, das sie zuvor in nicht öffentlicher Sitzung ausführlich beraten hatten.

Anlass für die Neufassung sind Vorgaben der EU-Kommission, die das bisherige Vergabemodell als diskriminierend wertete, da es für Auswärtige fast unmöglich war, vergünstigtes Bauland zu erwerben. Im vergangenen Jahr einigten sich das Bundesbauministerium und die bayerische Staatsregierung mit der EU-Kommission auf neue, rechtlich verbindliche Vergabemodalitäten. Dazu zählen vor allem Vermögens- und Einkommensgrenzwerte für potenzielle Bewerber.

Wer sich jetzt bewerbe, müsse als erstes die Eingangshürde nehmen, dass sein Vermögen nicht größer sei als der Verkehrswert des Grundstücks, erläuterte Bürgermeister Max Riegler (CSU). Außerdem dürfe er kein Wohneigentum oder Grundstück besitzen. Auch wenn jemand im Elternhaus eine Wohnung zur Verfügung habe, die für eine Person größer als 50 Quadratmeter sei, falle er aus dem Kreis der Bewerber. Die Gemeinde habe versucht, eine Vermögensobergrenze als Ausschlusskriterium zu verhindern, dies sei nicht möglich gewesen, informierte der Bürgermeister.

In Zukunft wird die Dauer das Wohnsitzes in der Gemeinde oder ein Engagement in örtlichen Vereinen nur noch höchstens die Hälfte von hundert Punkten ausmachen, die ein Bewerber erreichen kann. Weitere Punkte können Kaufinteressenten durch ihre soziale Situation einbringen. Dabei fallen besonders die Kinderzahl, die Behinderung eines Familienmitglieds und das Einkommen ins Gewicht. Viele Punkte sammeln Bewerber, die jährlich unter 40 000Euro netto verdienen und deren Vermögen sich auf weniger als die Hälfte des Grundstücksverkehrswert beläuft. Auch Kinder werden mit je zehn Punkten gewichtet. 30 Punkte erhält, wer mehr als fünf Jahre in der Gemeinde wohnt. Günstig wirkt sich auch das ehrenamtliche Engagement in den vergangenen fünf Jahre aus, für jedes Jahr gibt es zwei Punkte.

Über die Grundstücksvergabe entscheidet der Gemeinderat anhand der erreichten Punkte in nicht öffentlicher Sitzung. Allen Bewerbern wird ein Bescheid mit der erreichten Punktzahl zugesandt, gegen den auch Widerspruch eingelegt werden kann, heißt es in den Richtlinien weiter. Der Käufer eines vergünstigten Grundstücks muss innerhalb von drei Jahren mit dem Rohbau beginnen und das Haus nach sechs Jahren bezugsfertig sein. Auch darf der neue Hausbesitzer höchstens eine Einliegerwohnung vermieten und die Immobilie 15 Jahre lang nicht verkaufen. Hält sich der Käufer nicht ran die Regeln, hat die Gemeinde das Recht, das Grundstück zu dem Preis, den der Käufer zuvor bezahlt hat, wieder zurückzukaufen.

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