"Eine hässliche, sehr schlimme Straftat":Überfall mit gravierenden Folgen

Mordprozess Landshut

Nach einer tödlichen Raserei bei Eching hat ein Berufungsgericht einen Jugendlichen zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

(Foto: dpa)

Ehepaar aus Hallbergmoos leidet noch immer unter der Tat, zwei Angeklagte werden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Von Alexander Kappen, Landshut/Hallbergmoos

Die Folgen für das ältere Ehepaar, das im März dieses Jahres in seinem Haus in Hallbergmoos überfallen und ausgeraubt worden ist, sind erheblich. Im Prozess am Landshuter Landgericht gegen zwei 18 und 22 Jahre alte Täter, die den Raub zusammen mit einem nicht strafmündigen Minderjährigen begangen hatten, sprach der Staatsanwalt am Mittwoch von Schlafstörungen der Opfer. Der zur Tatzeit 76-jährige Hausherr erlitt bei dem Überfall zudem eine Platzwunde am Kopf und einen Handgelenksbruch, noch heute schrecke er auf, wenn es an der Tür klingele, so der Staatsanwalt.

Dabei hätte es noch schlimmer kommen können: "Der Mann ist Bluter, es bestand Lebensgefahr." Die Jugendkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Richter Theo Ziegler verurteilte den 18-Jährigen zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Der 22-Jährige muss für sechs Jahre ins Gefängnis.

In der Strafe des Jüngeren sind auch 18 Einbrüche in Geschäfte, Vereinsheime und Autos in Niederbayern berücksichtigt, die er mit einem anderen, bereits verurteilten Komplizen begangen hat. Hauptsächlich habe er die Taten begangen, um sich von dem Geld Drogen zu beschaffen, sagte sein Verteidiger. Selbiges machte in seinem Plädoyer der Anwalt des 22- Jährigen, der nur bei dem Raubüberfall in Hallbergmoos dabei war, für seinen Mandanten geltend.

Für die Taten waren laut Staatsanwalt nicht Drogen verantwortlich

Die beiden Verteidiger attestierten, anders als ein vom Gericht bestellter Gutachter, den beiden Angeklagten einen Hang zu Drogen und beantragten jeweils eine Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung. Der Anwalt des 18-Jährigen beantragte insgesamt eine Jugendstrafe von vier Jahren, der des 22-Jährigen nicht mehr als sechs Jahre und drei Monate nach Erwachsenenstrafrecht. Damit lagen sie deutlich unter den Vorstellungen des Staatsanwalts. Der forderte sechs Jahre und fünf Monate Jugendstrafe für den Jüngeren sowie sieben Jahre und acht Monate für seinen Mittäter.

Für die Taten waren seiner Meinung nach nicht Drogen verantwortlich, sondern - der Einschätzung des Gutachters folgend - Persönlichkeitsprobleme bei den Angeklagten. Die Voraussetzungen für eine Unterbringung seien nicht gegeben. Obwohl die Angeklagten vor der Tat Drogen und Alkohol konsumiert hatten, liege auch keine Schuldunfähigkeit vor. Letzteres sahen auch die beiden Verteidiger und das Gericht so.

Bezüglich des 18-Jährigen führte der Staatsanwalt auch dessen Zerstörungswut ins Feld, bei den Einbrüchen in Niederbayern verursachte er einen Gesamtschaden von gut 38 000 Euro, der Diebstahlwert lag bei rund 5200 Euro. Die beiden Angeklagten waren geständig, aber auch mehrfach vorbestraft, der 22-Jährige stand sogar unter offener Bewährung. Bei dem Überfall in Hallbergmoos erbeuteten die beiden Männer nur rund 800 Euro, die aber an die Eigentümer zurückgingen, weil die Polizei die Täter unmittelbar nach dem Überfall fasste.

Der Richter ordnet auch eine Entziehungseinrichtung an

Die Angeklagten und ihr Mittäter klingelten bei den Opfern, die sie zuvor ausgekundschaftet hatten, stießen die Tür auf und den Hausherrn zu Boden. Ihn und seine Frau bedrohten sie mit einem Messer und einem Schraubenzieher. Richter Ziegler sprach von einer "hässlichen, sehr schlimmen Straftat", die beiden Überfallenen seien "sehr schwer seelisch geschädigt". Der 76-Jährige könne bis heute sein Handgelenk nicht richtig bewegen.

Das Gericht in Landshut sprach die beiden Angeklagten am Mittwoch wegen besonders schweren Raubs, besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Außerdem ordnete es nach einer verbüßten Haft von einem Jahr und drei Monaten beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung an: "Wir meinen, dass da kein Weg dran vorbei führt."

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