Echinger Einheimischenmodell:Auch wer mehr verdient, darf mitmachen

Echinger Gemeinderat hebt die Einkommensgrenze für das örtliche Wohnbaumodell auf 120 000 Euro im Jahr an

Von Klaus Bachhuber, Eching

Die Immobilienpreise sind auch in Eching auf schwindelerregendes Niveau gerast, sodass die sozialen Vergünstigungen im Wohnbaumodell der Gemeinde kaum mehr mithalten können. Vor der nächsten Vergabe von Bauplätzen in weiteren Neubaugebieten hat der Gemeinderat jetzt an mehreren Stellschrauben der Vergabekriterien gedreht. So soll der Kreis der Berechtigten auf etwas Begütetere ausgeweitet werden, die sich die Kosten dann auch leisten können, und eine Art von Einliegerwohnungen soll künftig doch ermöglicht werden.

Bislang ist entsprechend der einschlägigen EU-Richtlinien die Berechtigung für Ortsansässige limitiert, sich überhaupt um gesponserten Baugrund bewerben zu dürfen. Neben einer Obergrenze an Privatvermögen ist ein Familieneinkommen von 100 000 Euro das Maximum, um im Wohnbaumodell zum Zuge zu kommen. Die Vergünstigung im Wohnbaumodell liegt aber momentan bei 30 Prozent des Bodenrichtwerts, sodass der Kaufpreis immer noch stattlich ist - im aktuellen Neubaugebiet an der Böhmerwaldstraße 810 Euro pro Quadratmeter, wozu noch alle weiteren Folgekosten von der Erschließung bis zu den Baupreisen kommen.

Dass die Regelung mit einer gedeckelten Obergrenze des Einkommens eine finanzielle Gratwanderung sei, "dazu bedarf es keiner Kenntnisse der höheren Mathematik", heißt es in der Stellungnahme einer Rechtsberatung, die von der Gemeinde eingeholt wurde. Daher kommt diese Expertise zu dem Schluss, dass eine Anhebung der Einkommensgrenze durchaus zulässig wäre. "Die Kluft zwischen den Berechtigten und denjenigen, die es sich leisten können, wird immer größer", konstatierte Bürgermeister Sebastian Thaler angesichts der explodierenden Preise.

Der Gemeinderat war denn auch einhellig dafür, die Obergrenze anzuheben. Finanziell schlechter gestellte Bewerber, die das Wagnis eingehen wollen, kommen deshalb im Zweifel immer noch eher zum Zuge, weil sie dann innerhalb der Vergabekriterien stärker bepunktet werden. Aber mit der Anhebung des Limits dürfen sich mehr Bauwillige bewerben. "Wir möchten nicht vor dem Problem stehen, unsere Grundstücke nicht verkaufen zu können", mahnte der Bürgermeister.

Unterschiedliche Akzente setzten die Gruppierungen lediglich bei der Höhe des neuen Limits. Die SPD plädierte vorrangig für eine rechtlich wasserdichte Marke, die bei 110 000 Euro läge, der Bürgermeister schlug 120 000 Euro vor, was einer jährlichen Anhebung seit der letzten Vergabe um vier Prozent plus Aufrundung entspräche, die FW forderten, die einschlägige Rechtsauslegung bis zum Maximum auszureizen und auf 130 000 Euro zu erhöhen. Der Maximalvorschlag wurde nur von FW und Echinger Mitte getragen und mit 4:10 Stimmen abgelehnt. Mit 14:10 Stimmen setzten der Bürgermeister, CSU, FW, Bürger für Eching, FDP und Echinger Mitte dann gegen SPD und Grüne 120 000 Euro als neue Einkommensobergrenze durch.

Beim jüngsten Neubaugebiet an der Böhmerwaldstraße sollte das Finanzierungsproblem nachträglich durch den Einbau von Einliegerwohnungen abgemildert werden, was der Gemeinderat zunächst befürwortete, ehe es von der Rechtsaufsicht zurückgepfiffen wurde. Ob in künftigen Neubaugebieten nun Wohnungsteilung explizit erlaubt werden könne, solle von der Gemeindeverwaltung geprüft werden, lautete ein weiterer Prüfauftrag.

Hinter verschlossenen Türen hatte der Gemeinderat schon beschlossen, künftig verstärkt auf Grundstücksvergabe in Erbpacht statt Verkauf zu setzen. Das war bei den Etatberatungen thematisiert worden. Für das nächste anstehende Neubaugebiet Eching-West sollen die Gemeindegrundstücke jeweils zur Hälfte verkauft und verpachtet werden. Die neuen Einkommenslimits zur Bewerbung gelten für dieses Neubaugebiet bereits. Die Bewerbung für das Wohnbaumodell soll wohl unmittelbar Anfang 2021 starten.

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