Echinger Bürgermeister:Krachende Niederlage

Sebastian Thaler muss 4000 Euro Schadenersatz zahlen

Sebastian Thaler wähnte sich im Recht, ging mit der Sache selbst an die Öffentlichkeit und erstattete Anzeige wegen Körperverletzung gegen einen Autofahrer, mit dem der Bürgermeister im August 2018 am Echinger See aneinander geraten war. Die Anzeige wurde mangels eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt, der Autofahrer schlug mit einer Zivilklage am Landshuter Landgericht zurück. Dort erlitt der Echinger Bürgermeister nun eine krachende Niederlage. Die Richterin verurteilte ihn am Freitag dazu, gut 4000 Euro Schadenersatz an den Autofahrer zu zahlen, weil er dessen Wagen mit seinem Fahrrad beschädigt hatte. Thaler, der Widerklage wegen diverser Sachbeschädigungen eingereicht hatte und Schmerzensgeld haben wollte, erhält lediglich Schadenersatz für sein Poloshirt, dass bei der Auseinandersetzung zerrissen worden war.

Vor zwei Jahren war es zu dem Streit gekommen, weil Thaler, der mit dem Rad auf dem Heimweg von der Arbeit war, den Autofahrer zurechtwies. Dieser war auf einer für Autos gesperrten Straße unterwegs. Es kam zu Handgreiflichkeiten und einem Zusammenstoß zwischen Fahrrad und Auto. Thaler behauptete, sein Kontrahent habe ihn zu Boden gestoßen, geschlagen und getreten, wodurch sein Mountainbike, sein Fahrradhelm, seine Armbanduhr, sein Handy, sein Poloshirt und seine Hose beschädigt worden seien. Der Autofahrer bestritt das.

Bei der Beweisaufnahme Mitte Mai seien durch die Zeugen "keine Schläge oder Tritte bestätigt worden", sagte die Richterin am Freitag bei der Urteilsverkündung, zu der keine der Prozessparteien erschienen war. Es spreche, so die Richterin, alles für die Version des Autofahrers, der übrigens zugegeben hatte, Thaler "am Krawattl gepackt" zu haben. Der Bürgermeister habe das Auto des Kontrahenten zumindest grob fahrlässig beschädigt, weil er mit seinem Rad nicht zur Seite getreten sei, "obwohl er die Gelegenheit dazu hatte". Thalers Widerklage hatte mit Ausnahme des Shirts keinen Erfolg, weil weitere Sachbeschädigungen durch den Autofahrer "nicht nachgewiesen" seien, so die Richterin. Auch Schmerzensgeld erhält der Bürgermeister nicht. Er muss vielmehr die Prozesskosten und die Folgekosten für den Schaden am Auto tragen, etwa für einen Leihwagen während der Reparatur.

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