Echinger Bauausschuss verweigert Ausnahme:Konzern muss Plakatmaße einhalten

Acht Zentimeter Abweichung - ist das eine lässliche Übertretung oder geht's ums Prinzip? Der Bauausschuss des Echinger Gemeinderats musste diese Grundsatzauffassung mal wieder am Wunsch eines Konzerns durchexerzieren, der sein Firmengelände an der Dieselstraße im Gewerbegebiet Eching-Ost mit vier Plakatwänden bestücken wollte. Der einschlägige Bauleitplan sah ein Maximalmaß von 3,75 auf 2,75 Meter vor, die Plakatständer sollten aber 3,83 auf 2,83 Meter werden.

Der Betrieb berufe sich darauf, dass seine gewünschte Plakatgröße Normmaß sei, hieß es aus dem Gemeindebauamt, eine Abweichung wäre unverhältnismäßig teuer. Allerdings habe Eching bei einer kürzlichen Änderung der Vorgaben eigens ein Normmaß verwendet, so dass die Werbung des deutschlandweit operierenden Konzerns wohl durchaus auch darauf passen sollte.

Erstaunlich sei ohnehin, dass der Konzern angesichts der Marginalie auf dem Verfahrensweg bestehe, merkte der Echinger Bauamtsleiter Thomas Bimesmeier augenzwinkernd an: "Ich wär da nicht rausgefahren und hätte nachgemessen..." So aber musste der Ausschuss entscheiden und beide Lesarten fanden ihre Fürsprecher. Allerdings wurde auch angemerkt, dass am Grundstück genau gegenüber eine - allerdings deutlich größere - Überschreitung der Plakatmaße versagt worden war. Mit 8:2 Stimmen wurde die Einhaltung des Leitplans beschlossen, die acht Zentimeter Abweichung nicht genehmigt.

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