Eching:Die Hängepartie im Fall Thaler geht weiter

Eching: Aktuell werden von der Justiz Beweisanträge von Sebastian Thalers Verteidigung abgearbeitet.

Aktuell werden von der Justiz Beweisanträge von Sebastian Thalers Verteidigung abgearbeitet.

(Foto: Marco Einfeldt)

Ein Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Freising wegen eines Strafbefehls gegen den Echinger Bürgermeister ist nicht in Sicht. Der Gemeinderat will unterdessen weitere Schritte unternehmen, um das für Prozess- und Verfahrenskosten des Bürgermeisters ausgegebene Geld zurückzuerhalten.

Von Klaus Bachhuber, Eching

Die Vorwürfe gegen Echings Bürgermeister Sebastian Thaler bleiben noch auf Monate eine Hängepartie. Eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Freising wegen eines Strafbefehls gegen Thaler ist nicht in Sicht. Der Gemeinderat will unterdessen weitere Schritte unternehmen, um das für Prozess- und Verfahrenskosten des Bürgermeisters ausgegebene Geld zurückzuerhalten.

Aktuell werden von der Justiz Beweisanträge von Thalers Verteidigung abgearbeitet. Der Bürgermeister hatte im Zusammenhang mit seinem Rechtsstreit 2019 um eine Auseinandersetzung am Echinger See im August 2018 einen Strafbefehl vom Amtsgericht erhalten, gegen den er Widerspruch eingelegt hat. Inhalt und Umfang des Strafbescheids sind noch nicht publik geworden.

Weitere Beweisanträge von Thalers Verteidigung

Dass Thalers Verteidigung nun weitere Beweisanträge gestellt hat, unter anderem auf die Vernehmung von Zeugen, sei in derartigen Verfahren ein völlig normaler Ablauf, erläuterte Behördenleiter Stefan Priller auf Anfrage. Dies sei die übliche Vorbereitung auf die anstehende Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft Landshut hatte in der Sache wegen Untreue gegen Thaler ermittelt.

Thaler hatte nach einer handgreiflichen Auseinandersetzung am Echinger See einen Rechtsstreit mit seinem damaligen Kontrahenten geführt. Alle Kosten für das Verfahren und den Rechtsbeistand des Bürgermeisters waren jederzeit von der Gemeindekasse beglichen worden. Erst nachdem diese Ausgaben bei einer internen Rechnungsprüfung hinterfragt worden waren, wurde von Thaler ein Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt, der die Kostenerstattung billigte.

Gemeinderat hält den Beschluss für nicht korrekt

Dieser Beschluss soll in der nächsten Gemeinderatssitzung wohl aufgehoben werden. Das hatte die Kommunalaufsicht im Landratsamt der Gemeinde empfohlen auf dem Weg, die Ausgaben in der Sache zurückzuholen. Seit die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen hat, hält der Gemeinderat den damaligen Beschluss für nicht korrekt.

In der Frage, ob Thaler als Organ der Gemeinde die Kostenübernahme in dem Fall zustehe, sei man juristisch falsch beraten worden, ist nun die Lesart im Gemeinderat. Nach der Korrektur des Beschlusses will der Gemeinderat dann zunächst beim Bürgermeister das Geld zurückfordern, wobei der oder im nächsten Schritt wieder die Gemeinde auch die damaligen Anwälte zur Kasse bitten könnten.

Leon Eckert soll weiterarbeiten

Die diesbezügliche Aufklärungsarbeit wird seit dem krankheitsbedingten Ausfall der damaligen Zweiten Bürgermeisterin Stefanie Malenke vom Dritten Bürgermeister Leon Eckert geleistet. Der nun als Nachfolger Malenkes neu gewählte Zweite Bürgermeister Axel Reiß hat Eckert bereits gebeten, dies ungeachtet der Hierarchie weiter zu verfolgen.

Die Aufklärungsarbeit an sich zu ziehen, berge "das Risiko, erhebliche Reibungsverluste zu erleiden", sagte Reiß. Eckert habe durch seine akribische Arbeit mittlerweile "einen Gesamtüberblick über die zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und teilweise auch strafrechtlichen Fragestellungen" erworben, der bei einer Übergabe "kaum adäquat vermittelt werden könnte". Daher wäre eine Übertragung der vom Gemeinderat erteilten Aufgabe "nicht zielführend und gegebenenfalls sogar kontraproduktiv". Am Dienstag tagt der Gemeinderat erstmals seit der Wahl von Reiß zu dieser Materie.

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